Familie des russischen Anwalts Magnitski akzeptiert Urteil nicht

Der qualvolle Tod des russischen Anwalts Sergej Magnitski in Moskauer Haft 2009 bleibt voraussichtlich ungesühnt. Ein Gericht in der russischen Hauptstadt sprach am Freitag den einzigen angeklagten Beamten vom Vorwurf der Fahrlässigkeit frei, wie die Agentur Interfax meldete.

Kratow wurde vom Vorwurf der Fahrlässigkeit freigesprochen (Bild: sda)

Der qualvolle Tod des russischen Anwalts Sergej Magnitski in Moskauer Haft 2009 bleibt voraussichtlich ungesühnt. Ein Gericht in der russischen Hauptstadt sprach am Freitag den einzigen angeklagten Beamten vom Vorwurf der Fahrlässigkeit frei, wie die Agentur Interfax meldete.

Der Vizechef des Untersuchungsgefängnisses Butyrka, Dmitri Kratow, trage keine Schuld am Tod des Moskauer Steuerberaters in Diensten einer US-Investmentfirma, entschied das Gericht. Der Fall belastet die russisch-amerikanischen Beziehungen seit Jahren.

Magnitskis Familie will das Urteil anfechten. Seine Mutter erschien nicht zur Urteilsverkündung, da sie eine „Demütigung“ gefürchtet hatte. Das US-Investmentunternehmen Hermitage Capital, für das der Anwalt gearbeitet hatte, sprach von einem politisch motivierten Urteil.

„Kratow und andere sind schuldig“, sagte der Bürgerrechtler Waleri Borschtschew. Er sprach von „folterähnlichen“ Haftbedingungen. Der auch an einer Entzündung der Bauchspeicheldrüse leidende Magnitski hatte in Haft wiederholt Hilfe von Fachärzten erbeten.

Verhaftung nach Korruptionsvorwürfen

Der frei gesprochene Beamte Kratow kündigte hingegen an, er wolle weiter im russischen Justizsystem arbeiten. Bereits im April war eine Gefängnisärztin wegen Verjährung freigesprochen worden, die dem vermutlich von Wärtern zusammengeschlagenen Magnitski nicht geholfen hatte. Der 37-Jährige war offiziell an Herzversagen gestorben.

Der Anwalt hatte Funktionären des Innenministeriums vorgeworfen, dem russischen Staat 230 Millionen US-Dollar gestohlen zu haben. Kurz danach kam der Familienvater unter dem Vorwurf der Steuerhinterziehung in Untersuchungshaft.

Die USA werfen Russland im Fall Magnitski schwere Menschenrechtsverstösse vor. Als Antwort auf den „Magnitsky Act“ in den USA mit Sanktionen gegen russische Beamte beschloss Moskau in einem „Anti-Magnitski-Gesetz“ unter anderem ein Adoptionsverbot für US-Familien.

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