FCZ blitzt im Fall Fringer ab

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im Streit zwischen dem FC Zürich und Ex-Trainer Rolf Fringer das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts von vor einem Jahr in Zürich bestätigt.

Rolf Fringer siegt im Streit mit dem FCZ auch in zweiter Instanz. (Bild: SI)

Das Obergericht des Kantons Zürich hat im Streit zwischen dem FC Zürich und Ex-Trainer Rolf Fringer das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts von vor einem Jahr in Zürich bestätigt.

Das heisst: Die fristlose Kündigung von Fringer im November 2012 war nicht rechtens. Ancillo Canepa hatte Fringer wegen «vereinsschädigender Äusserungen» im November 2012 nach nur fünf Monaten fristlos entlassen. Der in einem Monat 58-jährig werdende Ex-Nationaltrainer wehrte sich juristisch gegen die Entlassung und Einstellung der Lohnzahlungen und erhielt nun auch in zweiter Instanz recht.

Der FC Zürich hat jetzt die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen und wird dies in den nächsten Tagen prüfen. Fringer hatte einen bis Juni 2014 laufenden Vertrag und pocht auf die Zahlung von rund einer halben Million Franken.

Nächster Artikel