Der Bezirksgericht Münchwilen TG hat eine 30-jährige Frau zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt, die Hälfte davon bedingt. Ihr wurde unter anderem vorgeworfen, über Jahre auf Online-Plattformen Smartphones angeboten zu haben, die sie gar nicht besass.
Im Zeitraum von vier Jahren hatte die im Kanton Thurgau wohnende Frau über Online-Plattformen wie Ricardo neue Mobiltelefone angeboten, dann den Verkaufspreis im voraus kassiert – ohne die Geräte je zu liefern.
Sie orderte bei «Coop at Home» Lebensmittel und gab eine falsche Rechnungsadresse an. Sie bestellte bei der Swisscom mit einer gefälschten Identität Telefonanschlüsse. Und sie liess sich von einer Computerfirma Geräte liefern, ohne zu zahlen. Insgesamt kam so laut Anklage in 91 Fällen eine Deliktsumme von 52’000 Franken zusammen.
Sachverhalt nicht bestritten
Diese Vorwürfe wurden von der Frau an der Verhandlung am 3. Dezember vor dem Bezirksgericht Münchwilen nicht bestritten. Vor Schranken ging es deshalb vor allem um die rechtliche Würdigung sowie um das Strafmass.
Dabei lagen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung weit auseinander: Die Staatsanwältin forderte wegen gewerbsmässigem Betrug, versuchtem gewerbsmässigem Betrug, Urkundenfälschung und Beschimpfung eine Freiheitsstrafe von 40 Monaten sowie eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 30 Franken.
Die Verteidigerin plädierte für eine Busse und eine bedingte Geldstrafe. Sie wies den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs zurück und forderte in diesen Punkten Freisprüche. Ihrer Mandantin könne keine Arglist vorgeworfen werden, argumentierte sie. Einfachste Vorsichtsmassnahmen seien von den Käufern nicht beachtet worden. Mit dem Geld habe die Frau Lebensmittel für ihre Kinder gekauft.
Freiheitsstrafe und Schadensersatz
Das Bezirksgericht Münchwilen verurteilte die Frau wegen gewerbsmässigen Betrugs, versuchten gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung sowie Beschimpfung zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Die Untersuchungshaft von 122 Tagen wird angerechnet. 18 Monate der Freiheitsstrafe werden bedingt auf eine Probezeit von vier Jahren ausgesprochen.
Dazu kommt eine Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Frau muss zudem den Käufern der Smartphones die bezahlten Summen – Beträge von jeweils einigen hundert Franken – zurückzahlen. Sie muss auch die offenen Rechnungen der geschädigten Firmen begleichen. Dazu kommen Untersuchungskosten von über 25’000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.