Basel-Stadt soll eine Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwertes auf Bundesebene einreichen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch einen FDP-Antrag dazu mit Stichentscheid des Ratspräsidenten zur Stellungnahme an die Regierung überwiesen.
Die Antragsteller argumentieren mit dem falschen Anreiz für hohe Verschuldung, den das Eigenmietwert-System heute bringe: Ändern sich die Einkommensverhältnisse, drohten Probleme. Dem fiktiven Einkommen stehe teils kein reales gegenüber, mit dem die Steuer bezahlt werden kann. Wohneigentum werde zudem zusätzlich als Vermögen besteuert.
Die Ratslinke äusserte zwar Sympathien für einen konsequenten Systemwechsel, bei dem die Eigenmietwerbesteuerung ebenso gestrichen würde wie alle Abzüge für Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Der Antrag wolle aber die Abzüge gar nicht ganz streichen, was einem Zusatz-Zückerchen für die bereits bevorzugten Eigentümer gleichkomme.
«Zeichen nach Bern»
Bürgerliche verwiesen hingegen auf den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung; Steuerabzüge seien demnach befristet angebracht. Linke Kritik, angesichts der Abschaffungs-Bestrebungen im Bundesparlament sei der Antrag überflüssig, konterten Rechte mit dem Bedarf eines «Zeichens nach Bern».
Die FDP plädierte für die Standesinitiative damit, dass die Besteuerungsweise des Eigenmietwertes je nach Kanton unterschiedlich geregelt, der Basler Ansatz als Verzinsung des Vermögenssteuerwertes jedoch problematisch sei. Die LDP mahnte, das Eigenheim müsse wieder als Altersvorsorge dienen können.
Wieder gibt Thüring den Ausschlag
Finanzdirektorin Eva Herzog sah im Kanton keinen Handlungsbedarf, weil die Regierung die Eigenmietwert-Besteuerungsweise ja geändert habe und nun der Referenzzinssatz einbezogen werde. Dies führe schon per 2018 zu tieferer Besteuerung – indes drohe so auch, dass die Bundesvorgabe von 60 Prozent des Marktwertes unterschritten werde.
Nach der grundsätzlich geführten Debatte standen 46 Ja- 46-Nein-Stimmen gegenüber. Ratspräsident Joël Thüring (SVP) gab den Ausschlag für die Überweisung. Nun muss die Regierung innert dreier Monate Stellung nehmen, worauf der Grosse Rat definitiv über den Auftrag zur Ausarbeitung einer Standesinitiative entscheidet.