Die Justizkrise im Kanton Schwyz ist durch Animositäten zwischen dem Kantonsgericht und der Staatsanwaltschaft verursacht und durch die Einführung der neuen Strafprozessordnung verschärft worden. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsbericht von Dick Marty.
Der Schwyzer Regierungsrat hat am Mittwoch den Expertenbericht vorgestellt. Der Tessiner alt Ständerat und Staatsanwalt Marty hatte den Auftrag, die Abläufe im Justizapparat zu untersuchen und die von der Regierung ausgeübte Aufsicht zu überprüfen.
Gemäss einer Mitteilung der Staatskanzlei standen am Anfang des Justizstreits persönliche Feindseligkeiten zwischen dem Kantonsgericht und der Staatsanwaltschaft. Gegenseitige Beschuldigungen, Indiskretionen und Strafanzeigen führten zur Eskalation, die Animositäten schaukelten sich zur Krise hoch.
Die Feindschaft zwischen Kantonsgerichtspräsident Martin Ziegler und Untersuchungsrichter Georg Boller sind alt. Sie dürften entstanden sein, als Ziegler noch als Anwalt mit Untersuchungsrichter Boller einen Konflikt hatte, der bis nach Strassburg ausgefochten wurde.
„Rechtswidrige Handlungen“
Mehrmals kam es dann zur Konfrontation zwischen dem Kantonsgericht und der Strafverfolgungsbehörde. Nicht nur Boller, sondern auch andere Untersuchungsrichter wurden offenbar geringgeschätzt. Als sich die Situation im Nachgang zu Indiskretionen zuspitzte, beging oder deckte Ziegler Handlungen, die Marty als rechtswidrig bezeichnet.
Verschärft wurde der Streit durch die Einführung der neuen Strafprozessordnung auf den 1. Januar 2011. Komplexere Strukturen und teilweise ungeeignete Verantwortlichkeiten leisteten der Entwicklung Vorschub, heisst es in der Mitteilung.
Nicht optimal agierte aber auch der Regierungsrat, der als Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft amtet. Im Falle einer illegalen Datenerhebung habe er zu spät reagiert, hält Marty der Kantonsregierung vor.
„Befremden“ bei Kantonsgericht
Das Schwyzer Kantonsgericht nimmt vom Bericht Marty „mit Befremden“ Kenntnis. Es weise die pauschalen Vorwürfe gegen die Gerichte „als einseitig, unfundiert und gegen die Gewaltentrennung verstossend“ zurück, schreibt das Kantonsgericht in einer Medienmitteilung.
Aufgrund zahlreicher Medienanfragen sehe sich das Kantonsgericht veranlasst, zum Bericht Marty einstweilen vorläufig Stellung zu nehmen, heisst es weiter. Es verurteile entschieden die im Bericht enthaltenen Vorverurteilungen von Personen, die sich zu den konkreten Vorwürfen nicht hätten äussern können.