FIFA-Funktionär Eugenio Figueredo bleibt weiterhin in Haft. Das Bundesstrafgericht hat Figueredos Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl abgewiesen. Es bestehe Fluchtgefahr, begründete das Gericht den Entscheid.
Der 83-jährige Figueredo war am 27. Mai in Zürich zusammen mit sechs weiteren FIFA-Funktionären festgenommen und in Auslieferungshaft gesetzt worden. Mit einer Beschwerde beim Bundesstrafgericht wehrte er sich dagegen, während der Dauer des Auslieferungsverfahrens in die USA in Haft bleiben zu müssen.
Aufgrund seines hohen Alters und seines Gesundheitszustands bestehe keine Fluchtgefahr, argumentierte Figueredo, einer von acht Vize-Präsidenten der FIFA. Auch brächte ihm eine Flucht in sein Heimatland Uruguay nichts, da zwischen den USA und Uruguay Rechtshilfeabkommen bestünden.
Das Bundesstrafgericht folgte Figueredos Argumentation jedoch nicht. In seinem am Freitag veröffentlichten Urteil kommen die Richter zum Schluss, dass Fluchtgefahr vorliege. Trotz seines hohen Alters und angeblich schlechtem Gesundheitszustand sei Figueredo immer noch im Stande, längere Reisen zu unternehmen.
Die Gefahr, dass sich der Beschwerdeführer einer Auslieferung an die USA durch Flucht entziehen könnte, sei ohne weiteres zu bejahen, heisst es im Urteil. Ersatzmassnahmen wie Kaution oder elektronische Überwachung würden das Risiko einer Flucht nicht genügend reduzieren.
Bestechungsgelder in Millionenhöhe
Figueredo wird vorgeworfen, in seiner Funktion als Vizepräsident der Südamerikanischen Fussball-Konföderation CONMEBOL und später als FIFA-Vizepräsident von einer uruguayanischen Sportvermarktungsfirma Bestechungsgelder in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Austragung der Copa Amerika angenommen zu haben.
Figueredo und den anderen sechs in Zürich festgenommenen FIFA-Funktionären drohen wegen organisiertem Verbrechen, Betrug, Geldwäscherei und Bestechung Haftstrafen von bis zu 20 Jahren, wie das US-Department of Justice (DOJ) mitgeteilt hatte. Sie wehren sich gegen die Auslieferung.
Die sieben Funktionäre sitzen in verschiedenen Haftanstalten im Kanton Zürich in Auslieferungshaft. Wegen Kollusionsgefahr wird der Kontakt unter den inhaftierten FIFA-Funktionären unterbunden. Dies gilt bis zum Abschluss des Auslieferungsverfahrens, das bei Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel erfahrungsgemäss rund sechs Monate dauern kann.