Goal oder nicht? Torkamera und Chip im Ball sollen Fehlentscheide verhindern. Eingesetzt werden die technischen Hilfsmittel vorläufig nur bei grossen Turnieren.
Die wohl meistdiskutierte Frage im Fussball darf in Zukunft durch technische Hilfsmittel beantwortet werden. Dies wurde nach einer Sondersitzung des International Football Association Board in Zürich bekannt. Die IFAB ist die oberste Regelbehörde im Fussball. Der Entscheid des Gremiums unter Vorsitz von Fifa-Präsident Josef Blatter fiel einstimmig aus.
Vorerst werden die entsprechenden Systeme von der Fifa aber nur bei grossen Turnieren eingesetzt, so bei der Klub-WM im Dezember in Japan sowie beim Konföderationen-Cup 2013 und auch der WM 2014 in Brasilien.
Falkenauge und Chip im Ball
Erlaubt sind ab sofort neben den bereits eingesetzten zusätzlichen Schiedsrichter-Assistenten sowohl das bereits im Tennis erprobte System Hawk-Eye zur Überwachung der Torlinie (Torkamera) sowie das sogenannte GoalRef-System (mit Chip im Ball). Beide technischen Hilfsmittel waren bereits in den vergangenen Monaten intensiv getestet worden. Die infrage kommenden technischen Systeme müssen noch vom Weltverband zertifiziert werden.
Mit diesem Entscheid findet die jahrelange Diskussion über den Technik-Einsatz im Fussball aber wohl nur ein vorläufiges Ende. Denn nationale Verbände und Ligen müssen den Zeitpunkt für die Einführung selbst bestimmen – und die Kosten in erwarteter Millionenhöhe tragen.
Neue Nahrung hatte die Diskussion zuletzt an der EM in Polen und der Ukraine erhalten, als Englands Verteidiger John Terry beim 1:0-Sieg im entscheidenden Gruppenspiel gegen die Ukraine einen Ball erst hinter der Linie klärte, der Treffer aber nicht gegeben wurde. Zwei Jahre davor in Südafrika waren die Engländer noch die Leidtragenden gewesen, als im WM-Achtelfinal gegen Deutschland (1:4) ein Weitschuss von Frank Lampard von der Lattenunterkante klar hinter der Torlinie landete, der 2:2-Ausgleich aber nicht anerkannt wurde.
Regelhüter erlauben Kopftücher
Neben der Torlinien-Technologie und dem weiterhin erlaubten Einsatz von Torrichtern (nach Ablauf einer zweijährigen Testphase) beschloss das IFAB in seiner Sondersitzung auch die Erlaubnis von Kopftüchern. Dieser Erlass betrifft vor allem Spielerinnen islamischen Glaubens. Art, Design und Farbe der erlaubten Kopftücher werden erst im Oktober bei einer weiteren Sitzung in Glasgow festgelegt. Zudem gilt auch für die Kopftücher eine Testphase.