Fifa-Präsident soll künftig nicht älter als 74 Jahre sein

Das Exekutivkomitee der Fifa hat bestätigt, dass die Wahl eines Nachfolgers von Joseph Blatter am 26. Februar 2016 stattfinden soll. Ausserdem will der in seiner schwersten Krise steckende Weltfussballverband eine Amtszeit- und Altersbeschränkung einführen.

Die FIFA wird am 26. Februar 2016 anlässlich der Präsidentenwahl einen Nachfolger von Sepp Blatter wählen (Bild: SI)

Das Exekutivkomitee der Fifa hat bestätigt, dass die Wahl eines Nachfolgers von Joseph Blatter am 26. Februar 2016 stattfinden soll. Ausserdem will der in seiner schwersten Krise steckende Weltfussballverband eine Amtszeit- und Altersbeschränkung einführen.

Es bleibt beim 26. Februar: Den Termin für die Präsidentschaftswahl hat das Exekutivkomitee des Weltverbandes bei einer Dringlichkeitssitzung am Dienstag in Zürich bestätigt. Nach den jüngsten Sperren im Korruptionsskandal für Amtsinhaber Blatter sowie Uefa-Präsident Michel Platini war auch über eine Verschiebung der Wahl auf den turnusmässigen Kongress im Mai in Mexiko City spekuliert worden.

Bislang haben Platini (60) und Prinz Ali bin al-Hussein (39) aus Jordanien ihre Kandidatur eingereicht. Die Bewerbungsfrist läuft am 26. Oktober ab. Wie Domenico Scala, der seit 2012 Chef der Fifa-Compliance-Kommission ist und auf sauberes Geschäftsgebaren des Verbandes achten soll. ausführte, scheidet Platini als Kandidat solange aus wie die Suspendierung durch die Ethikkommission des Dachverbandes anhält. Die Prüfung von Platinis Leumund sei allerdings auch nach dem 26. Oktober möglich.

Amtszeit- und Altersbegrenzung für den Präsidenten

Weiter hat das Reformkomitee der Fifa unter dem Vorsitz des Schweizers François Carrard vorgeschlagen, dass der Fifa-Präsident künftig höchstens zwölf Jahre im Amt bleiben und nicht älter als 74 Jahre alt sein darf. Der derzeit suspendierte Amtsinhaber Sepp Blatter (79) steht seit 1998 und damit seit 17 Jahren an der Spitze der Fifa.

Ausserdem beschloss die Exekutive, dass die Ethikkommission des Weltverbandes ab sofort die Öffentlichkeit über ihre Untersuchungen informieren darf. Bislang durfte erst bei rechtskräftigen Urteilen eine Begründung veröffentlicht werden.

Sowohl Chef-Untersucher Cornel Borbely (Schweiz) als auch Hans-Joachim Eckert (Deutschland) als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer hatten sich vehement für eine Änderung der Verschwiegenheitsklausel und das Recht zur Information eingesetzt.

» Die Medienmitteilung der Fifa zur Exekutivsitzung (englisch)

» Das Reformpapier (PDF, englisch)

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