Finanzausgleich unter Aargauer Gemeinden wird zweigeteilt

Das neue Konzept für eine neue Aufgabenteilung zwischen den Aargauer Gemeinden und dem Kanton liegt auf dem Tisch. Gleichzeitig sind auch die ersten Vorschläge für die Neuordnung des Finanzausgleichs diskussionsreif. Beide Neuregelungen sollen 2017 wirksam werden.

Das neue Konzept für eine neue Aufgabenteilung zwischen den Aargauer Gemeinden und dem Kanton liegt auf dem Tisch. Gleichzeitig sind auch die ersten Vorschläge für die Neuordnung des Finanzausgleichs diskussionsreif. Beide Neuregelungen sollen 2017 wirksam werden.

Der Finanzausgleich unter den Aargauer Gemeinden soll künftig durch die Unterteilung in einen Ressourcen- und einen Lastenausgleich einfacher und steuerbarer werden. Ressourcenausgleich erhalten Gemeinden, die eine bestimmte minimale Steuerkraft nicht erreichen.

Vom Lastenausgleich hingegen sollen jene Gemeinden profitieren, die hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind. Dafür in die Tasche greifen müssen wie bis anhin die finanzstarken Gemeinden oder die Steuerzahler mit Steuerzuschlägen.

Zu den Konzepten können die Gemeinden sowie die im Grossen Rat vertretenen Parteien bis Ende Februar 2014 Stellung nehmen. Damit sollen die Vorstellungen und die Anliegen der Gemeinden und der Entscheidungsträger bereits in der konzeptionellen Phase einfliessen, teilte die Aargauer Staatskanzlei dazu mit.

Die Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie des Finanzausgleichs unter den Gemeinden läuft seit Herbst 2011. Die Arbeiten der Verwaltung erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den paritätisch zusammengesetzten Begleitgremien von Kanton und Gemeinden.

Nächster Artikel