Finanzdepartement hält rückwirkende Gruppenanfragen für möglich

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zur Diskussion, Gruppenanfragen zu Steuersündern rückwirkend zuzulassen. Dies ist einem Bericht des Finanzdepartements zuhanden der nationalrätlichen Wirtschaftskommission zu entnehmen.

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt rückwirkende Gruppenanfragen zur Diskussion (Archiv) (Bild: sda)

Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellt zur Diskussion, Gruppenanfragen zu Steuersündern rückwirkend zuzulassen. Dies ist einem Bericht des Finanzdepartements zuhanden der nationalrätlichen Wirtschaftskommission zu entnehmen.

Die Rückwirkung könnte für das Steuerabkommen mit Deutschland von Bedeutung sein: Deutschland könnte so Informationen über Steuersünder erhalten, die ihr Geld wegen des Steuerabkommens in ein anderes Land verschoben haben. Voraussetzung ist, dass Deutschland den Verdacht begründen kann – und dass die Räte eine rückwirkende Geltung beschliessen.

Die Wirtschaftskommission (WAK) befasst sich kommenden Montag mit dem unveröffentlichten Bericht des Finanzdepartements, wie WAK-Präsident Christophe Darbellay am Mittwoch auf Anfrage sagte. Den Inhalt hatte Radio DRS am Dienstag publik gemacht.

Die Wirtschaftskommission hatte mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen in der Herbstsession primär wissen wollen, welche Art von Gruppenfragen die Schweiz künftig zulassen wird. Es stellt sich aber auch die Frage, ab wann solche Anfragen möglich sind.

Gruppenanfragen gehören seit diesem Sommer zum OECD-Standard, der für die Schweiz verbindlich ist. Im Schweizer Recht ist die Zulässigkeit von Gruppenanfragen jedoch noch nicht verankert: Das Steueramtshilfegesetz, das den Vollzug der Amtshilfe in Steuerfragen regelt, könnte in der Herbstsession verabschiedet werden und soll nächstes Jahr in Kraft treten.

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