Finanzhaushaltsgesetz totalrevidiert

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am Mittwoch das Finanzhaushaltsgesetz revidiert. Die schweizweit harmonisierte Modernisierung der kantonalen Rechnungslegung bringt unter anderem mehr Parlamentsbeschlüsse und referendumsfähige Vorlagen sowie klare Voraussetzungen für Ausgaben.

Der Grosse Rat Basel-Stadt hat am Mittwoch das Finanzhaushaltsgesetz revidiert. Die schweizweit harmonisierte Modernisierung der kantonalen Rechnungslegung bringt unter anderem mehr Parlamentsbeschlüsse und referendumsfähige Vorlagen sowie klare Voraussetzungen für Ausgaben.

Die Finanzkommission (FKom) hatte ihre Beschlüsse einstimmig gefällt, im Plenum gab es aber zwei Anträge: Die Grünliberalen wollten die Ausgabenlimite des Grossen Rates, über der Beschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen, nicht fix auf – wie bisher – 1,5 Mio. Fr. festschreiben, sondern sie indexieren. Dies wurde klar abgelehnt.

SP und Grünes Bündnis beantragten, für die Bewirtschaftung des Finanzvermögens des Kantons die Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und gesellschaftlicher Nachhaltigkeit vorzugeben. Dies zog der Rat mit 43 zu 40 Stimmen der ähnlichen Formulierung der FKom vor. In der Schlussabstimmung wurde die Reform einstimmig beschlossen.

Im Weiteren hat das Parlament acht Parzellen vom Verwaltungs- und Finanzvermögen übertragen; laut Regierung sind diese für die Verwaltungstätigkeit nicht nötig. Zwei davon liegen in Riehen BS, eine in Metzerlen SO – eine frühere Uni-Sternwarte. Der Beschluss zu drei der Basler Parzellen kann per Referendum angefochten werden.

SP und Bündnis wollten zwei Parzellen, an der Röschenzerstrasse und am Schaffhauserrheinweg in Basel, jetzt nicht umwidmen, weil die Zukunft der bisher dort tätigen Kinder- und Jugendpsychiatrie noch offen sei; deren Zentralisierungspläne würden überprüft. Diese Umwidmungen wurden knapp beschlossen, der Rest oppositionslos.

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