Finanzielle Steuerung im Kanton soll gestärkt werden

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber will die Haushaltdisziplin im Kanton institutionalisieren. Statt alle zehn Jahre ein neues Sparpaket zu schnüren, solle man die finanzielle Steuerung verstärken, sagte er am Dienstag vor den Medien.

Der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber will die Haushaltdisziplin im Kanton institutionalisieren. Statt alle zehn Jahre ein neues Sparpaket zu schnüren, solle man die finanzielle Steuerung verstärken, sagte er am Dienstag vor den Medien.

Er habe sich von der Regierung den Auftrag geben lassen, ein Programm zur «Stärkung der finanziellen Steuerung» auszuarbeiten, sagte Lauber an einer Medienkonferenz aus Anlass seiner ersten hundert Tage im Regierungsamt. Hauptprojekt ist dabei die Totalrevision des Finanzhaushaltsgesetzes (FHG).

Haushaltsteuerung und Defizitbremse

Das geltende Gesetz stammt von 1987 und ist gemäss Lauber eines der ältesten derzeit in Kraft stehenden Finanzhaushaltsgesetze in der Schweiz. Die Totalrevision soll nun nebst anderem die Konzeption einer Haushaltssteuerung und die Weiterentwicklung der Defizitbremse enthalten.

Mit dem Projekt «Aufgaben- und Finanzplan (AFP)» soll zudem die strategische Mittelfristplanung des Kantons mit den Finanzen verbunden werden. Der AFP soll die Aufgaben- und Finanzentwicklung für jeden Aufgabenbereich der Verwaltung zeigen. Ein Realisierungskonzept soll bis Ende 2014 vorliegen, die Umsetzung soll bis im ersten Quartal 2016 abgeschlossen sein.

Das Projekt «Rechnungslegung» schliesslich soll die Staatsrechnung transparenter und aussagekräftiger machen. Eine direktionsübergreifende Projektorganisation erarbeitet zudem derzeit ein kantonales Controlling-Konzept, das in den nächsten Jahren umgesetzt und verankert werden soll.

Steuersenkungen erst mittelfristig

«Handlungsfelder» bestehen laut Lauber im weiteren auch bei den Steuern, so bei der Vermögenssteuer sowie der Einkommenssteuer bei hohen Einkommen. Bei den teureren Kantonen in der Nordwestschweiz sei Baselland zudem auch bei der Einkommenssteuer von Ledigen ohne Unterhaltspflicht.

Angegangen werden könnten diese Handlungsfelder allerdings erst mittelfristig. Denn zuerst müsse der Kanton aufgrund der eingeleiteten Sparmassnahmen wieder den nötigen Handlungsspielraum erhalten, hielt der Finanzdirektor fest. Eine Vorlage kündigte Lauber indes zur Anpassung der Eigenmietwerte an die Marktentwicklung an.

Schon bald Vorschläge machen will er zudem dazu, wie das Steuergesetz vereinfacht werden könnte. Denn dies entspricht einer Forderung, die seit 2011 in der Baselbieter Kantonsverfassung steht. Auch dem Bund will Lauber eine Aufforderung zukommen lassen, die Grundlagen für eine Vereinfachung zu schaffen.

Steuerwettbewerb an Grenzen

Bei der Unternehmenssteuerreform III des Bundes spreche sich die Baselbieter Regierung wie Basel-Stadt für die Einführung sogenannter Lizenzboxen aus, hielt Lauber zudem fest. Allerdings sei ihre Haltung «nicht ganz identisch» mit jener von Basel-Stadt: Bis zu einem gewissen Masse könne sie sich auch eine Gewinnsteuersenkung vorstellen.

In Bezug auf den Steuerwettbewerb unter den Kanton müssten die Massnahmen des Bundes aber wettbewerbsneutral sein, sagte Lauber weiter. Er unterstütze den innerschweizerischen Steuerwettbewerb, solange sich dieser «in gewissen Schranken abspielt». Die Grenzen des Wettbewerbs seien aber «zumindest teilweise erreicht».

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