Für die zwischen 2011 und 2015 erbrachten Pflegefinanzierungen sollen die Baselbieter Gemeinden vom Kanton einmalig 15 Millionen Franken erhalten. Die vorberatende Finanzkommission des Landrats hat die Vorlage zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen (EL) entsprechend abgeändert.
Die Vergütung der EL-Kosten an die Gemeinden war in der Finanzkommission umstritten, heisst es in dem am Montag veröffentlichten Bericht. Die Gemeinden verlangten vom Kanton ursprünglich 30 Millionen Franken für die Jahre 2011 bis 2014.
Diese Vergütung war in der Vernehmlassungsvorlage zur Teilrevision des kantonalen EL-Gesetzes noch enthalten. Wegen der schlechten Finanzlage des Kantons hatte die Regierung die Vergütung an die Gemeinden im September jedoch aus der Vorlage gestrichen.
Kanton habe moralische Verpflichtung
Der Mehrheit der Finanzkommission schien dies nicht richtig, wie es im Bericht heisst. Der Kanton habe den Gemeinden in den vergangenen Jahren viele entsprechende Signale ausgesandt und habe daher eine moralische Verpflichtung.
Die Gegner innerhalb der Kommission waren der Ansicht, dass der Kanton angesichts der finanziellen Lage auf eine Zahlung verzichten soll. Eine so hohe Vergütung sei nicht zu rechtfertigen.
Die Kommission entschied mit 11 gegen 2 Stimmen, dass mit dem neuen EL-Gesetz auch eine Zahlungsverpflichtung im Finanzhaushaltsgesetz verankert werden soll. Sie beantragt dem Landrat eine einmalige Zahlung von 15 Millionen Franken.
Damit liegt die Kommission weit unter den Forderungen der Gemeinden. Das Jahr 2015 eingerechnet verlangen diese nun 45 Millionen Franken.
Neues EL-Gesetz unumstritten
Unumstritten war in der Finanzkommission das eigentliche EL-Gesetz: Künftig sollen die Gemeinden die altersbedingten und der Kanton soll die invaliditätsbedingten EL übernehmen. Zudem soll der Kanton die Gemeinden mit jährlich 14,3 Millionen Franken dafür entschädigen, dass der von ihnen künftig zu tragenden Anteil an den EL höher ist als bisher.
Nach dem geltenden Baselbieter Gesetz wurde der nicht vom Bund bezahlte EL-Anteil zu 68 Prozent vom Kanton und zu 32 Prozent von den Gemeinden getragen. Durch diese Mischfinanzierung ist es für Gemeinden etwa günstiger, wenn sie Betagte mit geringem Pflegebedarf in einem Pflegeheim unterbringen.