Gemeinden sollten nicht für die die Aufsicht über Stiftungen zuständig sein. Das empfiehlt die Eidgenössische Finanzkontrolle, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Allgemein stellt sie fest, im Stiftungswesen fehle es an Transparenz – insbesondere zur Steuerbefreiung.
Täglich wird in der Schweiz eine neue Stiftung gegründet, und alle zwei Tage wird eine liquidiert. Per Ende 2015 waren rund 13’000 gemeinnützige Stiftungen mit einem geschätzten Gesamtvermögen von 100 Milliarden Franken registriert. Die Ausschüttungen dieser Stiftungen im In- und Ausland belaufen sich auf geschätzte 2 Milliarden Franken im Jahr.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat untersucht, ob die Aufsicht über die klassischen Stiftungen funktioniert. Zuständig ist je nach geografischer Zweckausrichtung der Stiftung die Gemeinde, der Bezirk, der Kanton oder der Bund.
Mangelnde Fachkompetenz
Neben der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) und 19 kantonalen Aufsichtsbehörden werden Stiftungen durch weitere rund 360 staatliche Organe beaufsichtigt. Gemäss Hochrechnung der EFK beschäftigen sich schweizweit 56 Vollzeitstellen mit der Aufsicht.
Diese fragmentierte Aufsicht sei kritisch zu beurteilen, schreibt die EFK in ihrem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Es sei fraglich, ob auf Gemeindestufe mit der Aufsicht über eine oder zwei Stiftungen die erforderliche Fachkompetenz sichergestellt sei. Zudem sei bei vielen Stiftungen unter lokaler Aufsicht eine enge Verbindung der Organe unumgänglich, was zu Interessenkonflikten führen könne.
Auge zugedrückt
Im Bericht zitiert die EFK einen Gemeindevertreter mit der Aussage, die Umsetzung repressiver Massnahmen stelle keine leichte Aufgabe dar, weil Stiftungen oft durch Leute besetzt würden, die auf Gemeindeebene bekannt seien. «Die Aufsichtsbehörde möchte die Stiftungsorgane nicht vergraulen und drückt vielleicht eher ein Auge zu», sagte der Gemeindevertreter.
Die EFK empfiehlt, die Aufsicht für Stiftungen zu kantonalisieren und die Gemeinden von der Aufsicht zu befreien. Diese Änderung würde eine Anpassung des Zivilgesetzbuches bedingen. Die Massnahme würde die Gemeindebehörden entlasten, schreibt die EFK. Für die betroffenen Stiftungen hätte dieses Vorgehen den Nachteil, dass sie neu mit Gebühren belastet würden.
Stiftungsaufsicht auslagern
Die geplante Ausgliederung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) aus der zentralen Bundesverwaltung begrüsst die Finanzkontrolle. Die ESA, die heute dem Generalsekretariat des Innendepartements unterstellt ist, soll in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit und Rechnung umgewandelt werden.
Die Rechtskommission des Ständerates stellt sich allerdings dagegen. Sie beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Zuerst brauche es eine Gesamtschau, fordert sie. Der Bundesrat will mit der Auslagerung den Bundeshaushalt entlasten.
Massnahmen gegen Rückstand
Die ESA ist für die Aufsicht über 4000 gesamtschweizerisch und international tätige Stiftungen zuständig. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl an Stiftungen in ihrem Zuständigkeitsbereich verdoppelt. Die EFK empfiehlt dem Innendepartement Massnahmen gegen Arbeitsrückstände.
Das Departement hält in seiner Stellungnahme fest, der Rückstand sei zu einem grossen Teil darauf zurückzuführen, dass die Stiftungen die Unterlagen nicht oder nicht vollständig unterbreitet hätten. Bis Ende des Jahres sollten aber die Berichterstattungen zum Jahr 2015 abgeschlossen sein.
Eine weitere Empfehlung der EFK betrifft die Datenbasis. Diese soll vervollständigt werden, damit die Risiken systematisch bewertet werden können.
Keine Angaben zu Steuerbefreiung
Nicht herausgefunden hat die EFK, wie viele Stiftungen von den Steuern befreit sind. Die Schweizerische Steuerkonferenz habe ihr den Zugang zu Informationen bei den kantonalen Steuerbehörden verwehrt, schreibt sie. Somit könne sie nicht beurteilen, inwieweit die kantonalen Steuerverwaltungen die gesetzlichen Vorgaben korrekt und einheitlich vollzögen.
Insgesamt besteht laut der EFK eine geringe Transparenz im Stiftungswesen. Es steht kein zentrales Stiftungsregister zur Verfügung, und mangels gesetzlicher Grundlagen kann keine nationale Liste der steuerbefreiten Institutionen geführt werden. Gewisse Kantone führen Listen von steuerbefreiten Institutionen, doch sind diese unvollständig.
Verzeichnis brächte Mehrwert
Eine Auswertung anhand der Kantone Baselland, Luzern und Uri hat ergeben, dass rund 15 bis 20 Prozent der befreiten Institutionen Stiftungen betreffen. Die EFK verzichtet auf eine Empfehlung, hält aber fest, für die kantonalen Steuerbehörden könnte ein Verzeichnis mit allen steuerbefreiten Organisationen einen Mehrwert bringen.
Ebenfalls nicht exakt ermitteln könnte die EFK, wie viele Stiftungen inaktiv sind. Bekannt sind dagegen die Stiftungszwecke. Knapp 80 Prozent der gemeinnützigen Stiftungen sind in vier Tätigkeitsfeldern aktiv: Sozialwesen (30 %), Kunst und Kultur (27 %), Ausbildung (13 %) und Gesundheitswesen (6 %). Die grösste Schweizer Stiftung ist die Jacobs Foundation. Sie verfügt über ein Vermögen von 4,5 Milliarden Franken.