Das Interne Kontrollsystem der Bundesverwaltung funktioniert nicht so, wie es sollte. Das hält die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht fest. Mit ihren Empfehlungen stösst sie beim Bund jedoch auf taube Ohren.
Das ab 2007 eingeführte Interne Kontrollsystem (IKS) hat den Zweck, das Vermögen des Bundes zu schützen, die zweckmässige Verwendung und den wirtschaftlichen Einsatz der Mittel sicherzustellen, Unregelmässigkeiten zu verhindern und eine ordnungsmässige Rechnungslegung zu gewährleisten.
Ein von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) verfasster Leitfaden führt jedoch dazu, dass die Vorgaben in vielen Bundesämtern weniger umfassend verstanden werden, hält die Finanzkontrolle fest. Diese beschränkten sich darauf, die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung sicherzustellen. Spezifische Risiken der Bundesverwaltung würden nur ungenügend abgedeckt.
Nicht nachvollziehbare Unterschiede
Beispielsweise muss jede Rechnung über 500 Franken von zwei Personen visiert werden. Hingegen kann ein Amtsdirektor einer einzigen Person die Unterzeichnung eine Kaufvertrags oder eines Subventionsentscheids in Millionenhöhe anvertrauen. Solche Unterschiede bei der Kontrolle von finanziellen Entscheiden sind für die EFK «nicht nachvollziehbar».
Auch wüssten Lieferanten und Banken heute nicht, welche Angestellten für den Bund verbindliche Entscheide treffen könnten. Im schlimmsten Fall könnte eine Bank im Namen eines Bundesamtes ein Konto eröffnen, ohne dass die Finanzverwaltung davon wüsste, warnt die EFK.
Mit dem Bericht gibt sie verschiedene Empfehlungen ab, wie diese Lücken zu schliessen wären. Insbesondere schlägt sie vor, das Kontrollsystem auszuweiten, um die Risiken einer schlechten Verwaltungsführung besser kontrollieren, den wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu gewährleisten und Rechtsbrüche verhindern zu können.
Verwaltung sieht keinen Handlungsbedarf
In der Bundesverwaltung sieht man in dem Bereich keinen Handlungsbedarf. Für den wirtschaftlichen Mitteleinsatz stünden andere Instrumente zur Verfügung, halten die Finanzverwaltung und das Finanzdepartement in ihren Stellungnahmen fest.
Sie lehnen auch die Publikation aller Zeichnungsberechtigten in der Bundesverwaltung ab. Der praktische Nutzen eines solchen Registers sei gegenüber dem Zusatzaufwand gering, schreibt die EFV.
Auch die Empfehlung, gewisse unrentable Kontrollen abzuschaffen, stösst auf Skepsis. Hingegen erklärt sich die Verwaltung bereit, die obligatorische Doppel-Unterschrift für alle Verpflichtungen über 50’000 Franken zu prüfen.
Weitere Empfehlungen beziehen sich auf die Umsetzung des Kontrollsystems. Ein System könne nur wirksam sein, wenn es auch umgesetzt werde, schreibt die EFK im Bericht. Ihre Prüfungen brachten jedoch zahlreiche Probleme und grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten ans Licht.
Konzept nicht verstanden
Bei manchen Ämtern ist gemäss dem Bericht lediglich eine Formalisierung der Prüfungen oder der Überwachung nötig. Bei anderen müssten viel grössere Anstrengungen unternommen werden – «sei es weil das IKS-Konzept nicht verstanden wurde oder die erforderlichen Kompetenzen und Ressourcen noch nicht vorhanden sind», schreibt die EFK.
Sie empfiehlt daher, die Ausbildung der Verantwortlichen zu verbessern. Zudem sollen sämtliche Jahresberichte der IKS-Verantwortlichen der Finanzverwaltung zugestellt werden. So könnte festgestellt werden, welche Verwaltungseinheiten Probleme mit dem IKS hätten. Dies lehnt die Finanzverwaltung jedoch ab, weil sie die Verantwortung in dem Bereich bei den Amtsdirektoren sieht.