Finma-Direktor mahnt Banken zur Teilnahme an US-Programm

Im Steuerstreit mit den USA macht die Finanzmarktaufsicht (Finma) Druck auf die Schweizer Banken. Finma-Direktor Patrick Raaflaub forderte in einem Zeitungsartikel die Banken zur Teilnahme am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits auf – selbst wenn eine solche schmerzhaft sei.

Patrick Raaflaub, Direktor der FINMA (Archivbild) (Bild: sda)

Im Steuerstreit mit den USA macht die Finanzmarktaufsicht (Finma) Druck auf die Schweizer Banken. Finma-Direktor Patrick Raaflaub forderte in einem Zeitungsartikel die Banken zur Teilnahme am US-Programm zur Beilegung des Steuerstreits auf – selbst wenn eine solche schmerzhaft sei.

«Die angebotene Lösung ist für teilnehmende Institute aufwendig, teuer und bietet keine hundertprozentige Rechtssicherheit», schreibt Raaflaub in dem Meinungsbeitrag in der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ). Ein Verzicht auf die Teilnahme am Programm scheine dennoch wenig vorteilhaft.

«Banken, die diese Chance nicht nutzen, müssen mit einem jahrelang weiterschwelenden Konflikt rechnen. Zu befürchten sind weitere Zwangsmassnahmen der US-Justizbehörden.» Dies wäre langfristig wohl teurer und mit bedeutend weniger Rechtssicherheit für die einzelnen Institute, deren Mitarbeitende und Kunden behaftet als die nun vorliegende Möglichkeit zur raschen Beendigung des Rechtsstreits.

Banken, die möglicherweise US-Recht verletzt hätten und diese Situation nicht klärten, seien schlecht beraten, auf die künftige Untätigkeit der US-Justiz zu hoffen.

Im Zweifel in Kategorie 2

Im Zweifelsfall sollte sich eine Bank für die Teilnahme in der Kategorie 2 entscheiden, die für Institute vorgesehen sei, die US-Steuerrecht verletzt hätten, forderte Raaflaub. Eine Bank, die aus Sicherheitsüberlegungen trotz Zweifeln über die Schwere des eigenen Fehlverhaltens für die Kategorie 2 entscheide, handle aus Sicht der Finma verantwortungsvoll.

«Wenn solche Banken mit den US-Strafverfolgungsbehörden kooperieren und eine Busse bezahlen, erhalten sie im Gegenzug eine vertragliche Zusicherung, nicht weiter strafrechtlich verfolgt zu werden», schreibt Raaflaub. Auch wenn die Schweizer Perspektive eine andere sei: «Legt man den juristischen Massstab der US-Behörden an, dürfte vielerorts die Verletzung amerikanischen Steuerrechts überschritten worden sein.»

Sollte sich eine Bank den Kategorienentscheid zu vorsichtig getroffen haben, könne sie immer noch nachträglich in die bussenfreie Kategorie 3 wechseln. «Dies hat das US-Justizministerium jüngst bekräftigt», schreibt Raaflaub.

Einige Banken gingen hohes Risiko ein

Für Kunden, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter sei es vertrauensfördernd, wenn ihre Bank die Rechtsrisiken in den USA ernst genommen und geregelt habe. Eigene Untersuchungen der Finma hätten gezeigt, dass einige Banken bewusst sehr risikoreich im Umgang mit unversteuerten US-Kundengeldern agiert hätten, schreibt Raaflaub. «Anderen Banken mangelte es lediglich an Vorsicht.»

Die Schweizer Banken müssen bis am 9. Dezember bei der Finma melden, ob sie an dem Programm zur Beilegung des Steuerstreits teilnehmen wollen und in welche Kategorie sie sich einreihen.

In der letzten Zeit hatte es Meldungen gegeben, wonach einige kleinere und mittelgrosse Banken erwägen, gar nicht teilzunehmen. Als Grund wurde dabei neben möglicherweise hohen Kosten vor allem genannt, dass auch bei einer Teilnahme keine Garantie für einen Schlussstrich unter den Steuerstreit biete. Schätzungen zufolge könnten die Schweizer Banken insgesamt bis zu 10 Mrd. Dollar zahlen, um sich von einer Strafverfolgung freizukaufen.

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