Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) beider Räte haben Finma-Direktor Patrick Raaflaub zu einer Anhörung einberufen. Es geht dabei um die Frage, ob die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Libor-Skandal ihre Kontrollfunktion gegenüber der UBS genügend wahrgenommen hat.
Die Anhörung finde an einer noch festzulegenden Sitzung beider Kommissionen statt, gaben die GPK von National- und Ständerat in ihrer Medienmitteilung zum Jahresbericht 2012 am Dienstag bekannt.
Das Verhalten der Finma im Libor-Skandal und ihre ausgeübte Aufsicht über die Schweizer Grossbanken war Ende vergangenen Jahres Thema heftiger Diskussionen in den Medien gewesen.
Besonders zu reden gab die Rolle von Mark Branson, dem aktuellen Leiter der Bankenaufsicht bei der Finma. Dieser hatte während der fraglichen Zeitspanne der Libor-Manipulationen selbst bei der UBS gearbeitet.
Untersuchungen zu UBS und CS
Branson war von Mitte 2006 bis Ende 2007 CEO der UBS Securities ltd. in Japan. In dieser Einheit versuchte ein Händler, die Libor-Eingaben seiner Kollegen in London und Zürich in besonders starkem Masse zu beeinflussen. Im Libor-Verfahren der Finma gegen die UBS ist Branson deshalb während der gesamten Dauer in den Ausstand getreten.
Bereits unter die Lupe genommen haben die beiden GPK die Finma-Untersuchung zum Verkauf von Lehman-Brothers-Produkten durch die Credit Suisse (CS). Die Kommissionen kommen zum Schluss, dass die Finma in allen Belangen richtig entschieden habe. Sämtliche Vorwürfe, etwa auch die Verharmlosung von Verstössen der CS gegen ihre Händlerpflichten, wurden deshalb fallen gelassen.
Nichtbehandlung irakischer Asylgesuche als unwürdig taxiert
Die GPK-Nationalrat äusserte sich des weiteren zur Affäre um die unbehandelten Asylgesuche irakischer Staatsangehöriger. Zwischen 2006 bis 2008 waren auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10’000 Gesuche eingegangen, die mit dem Segen des damaligen Justizministers Christoph Blocher in der Schublade verschwanden.
Anders als der Gesamtbundesrat in seiner Stellungnahme zum externen Untersuchungsbericht im Januar 2012 verurteilt die GPK diese Praxis. Sie erachte es als eines Rechtsstaates unwürdig, dass es zu einer „derartigen, rechtswidrigen Nichtbehandlung von Asylgesuchen“ habe kommen können, schreibt die Kommission im Jahresbericht.
Auch dass der Bundesrat eine Verletzung des geltenden Rechts nachträglich damit zu rechtfertigen versuchte, das Recht sei zu starr und zu wenig flexibel, hält die GPK-Nationalrat für rechtsstaatlich bedenklich. Es habe gemäss Artikel 55 des Asylgesetzes nämlich auch die Möglichkeit bestanden, die Behandlung der Asylgesuche ohne Verletzung des geltenden Rechts auszusetzen.