Finma-Entscheid gegen Ex-Verwaltungsräte der KPT bestätigt

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verdikt der Finma gegen zwei Ex-Verwaltungsräte der Krankenkasse KPT bestätigt. Laut Gericht haben sie ihre Pflichten bei der gescheiterten Sanitas-Fusion schwer verletzt und müssen deshalb ein vierjähriges Berufsverbot hinnehmen.

Die Betroffenen sind aus dem KPT-Verwaltungsrat ausgetreten (Bild: sda)

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verdikt der Finma gegen zwei Ex-Verwaltungsräte der Krankenkasse KPT bestätigt. Laut Gericht haben sie ihre Pflichten bei der gescheiterten Sanitas-Fusion schwer verletzt und müssen deshalb ein vierjähriges Berufsverbot hinnehmen.

Dem ehemaligen Präsidenten und dem Ex-Vizepräsidenten des KPT-Verwaltungsrates war von der Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) 2012 zur Last gelegt worden, bei der geplanten Fusion mit Sanitas die Regeln zu Interessenskonflikten unzureichend beachtet und die Sorgfalts- und Treuepflichten schwer verletzt zu haben.

Die Finma hatte dabei die Ansicht vertreten , dass sich die Verwaltungsratsmitglieder in unzulässiger Weise erheblich bereichert hätten, wenn die Fusion zu Stande gekommen wäre. Als Sanktion sprach sie ein vierjähriges Berufsverbot gegen die beiden Betroffenen aus und zog unrechtmässige Bezüge aus Mandatsverträgen ein.

Weiterzug möglich

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid der Finma auf Beschwerde der zwei Männer nun weitestgehend bestätigt. Fest steht demnach, dass sie schwere Pflichtverletzungen begangen haben und dafür mit den Berufsverboten belegt werden durften. Über die Bücher muss die Finma teilweise bei der Einziehung ihrer Bezüge.

Die Urteile können noch beim Bundesgericht angefochten werden. Die beiden Betroffenen waren bereits vor dem Entscheid der Finma aus dem Verwaltungsrat der KPT zurückgetreten. Die Finma selber suspendierte dann drei weitere Verwaltungsräte. Zudem hatte sie angekündigt, alle Beteiligten wegen ungetreuer Geschäftsführung anzuzeigen.

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