Finma erlässt Vorschriften für Liquidität von Versicherern

Als Folge der Finanzkrise zieht die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) die Schraube bei den Versicherungsgesellschaften an. Diese müssen erstmals bis Ende April nächsten Jahres über ihre Liquiditätsbewirtschaftung der Aufsichtsbehörde Rechenschaft ablegen. Damit schliesst die Finma eine Regulierungslücke.

Die Finma reagiert auf die Finanzkrise (Bild: sda)

Als Folge der Finanzkrise zieht die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) die Schraube bei den Versicherungsgesellschaften an. Diese müssen erstmals bis Ende April nächsten Jahres über ihre Liquiditätsbewirtschaftung der Aufsichtsbehörde Rechenschaft ablegen. Damit schliesst die Finma eine Regulierungslücke.

Zur Zeit gebe es keine Vorgaben zur Berichterstattung über die Liquidiät, hält die Finma in ihrem Regulierungsentwurf fest, der am Donnerstag in die Anhörung geschickt wurde. Ausserdem existierten auch keine Anforderungen wie beispielsweise Liquiditätspuffer oder Liquiditätsreserven.

Der Rundschreibenentwurf formuliert daher entsprechende Grundlagen für die Erfassung von Liquiditätsrisiken sowie Mindestanforderungen an Art und Inhalt der Berichterstattung über die Liquidität der Versicherer.

In der Finanzkrise von 2007 bis 2009 hatte sich gezeigt, dass die Liquidität ein Hauptrisiko im Finanzsektor darstellt und für die Widerstandsfähigkeit von Versicherern bedeutend ist. Ein weiteres Beispiel lieferte in den vergangenen Monaten der französische Konzern Groupama, der nur dank der Intervention des Staates seine bedenklich niedrigen flüssigen Mittel aufstocken konnte.

Stresstests

Nun müssen Versicherungsunternehmen in der Schweiz, die sich mit der Liquidität noch nicht befassen, die notwendige Infrastruktur und Berichterstattungsprozesse einführen.

Die Finma will Auskunft über die Liquiditätspositionen unter den aktuellen Marktbedingungen. Auch für Stresssituationen, in denen es zu starken Abflüssen der Liquidität kommt, müssen die Versicherer Szenarien entwickeln. Zu berücksichtigen sind in dem Bericht zudem Liquiditätsrisiken aus Ausserbilanzgeschäften.

Die Branche kann nun 2. Oktober zum Rundschreibenentwurf der Behörde Stellung nehmen. Die Versicherer müssen den ersten Bericht bis Ende April 2013 einreichen.

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