Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) eröffnet gegen vier Schweizer Banken ein Verfahren. Sie haben im Umgang mit Potentatengeldern aus Tunesien, Ägypten und Libyen ihre Sorgfalts- und Meldepflicht verletzt, wie die FINMA am Donnerstag mitteilte.
Bei den vier Banken habe die FINMA „mutmasslich gewichtigere Verfehlungen“ festgestellt. Es gebe konkrete Hinweise auf eine Verletzung der Geldwäschereibestimmungen. Die Namen der betroffenen Banken nannte die FINMA auch auf Nachfrage nicht.
Die FINMA vermutet, dass zwei der Banken Kunden vorsätzlich nicht als Potentaten behandelten, obwohl diese als solche erkannt worden waren. Bei den beiden anderen Fällen geht sie Hinweisen nach, wonach die Banken ihre Abklärungspflichten mutmasslich zu wenig konsequent wahrgenommen haben.
Die „Mehrheit“ der insgesamt 20 untersuchten Banken haben ihre Pflichten im Umgang mit sogenannten „politisch exponierten Personen“ (PEP) aber „korrekt umgesetzt“, hält die FINMA in ihrem Bericht fest. In diesen Fällen gilt die Untersuchung als abgeschlossen.
Ohne die genaue Zahl zu präzisieren, heisst es weiter, bei einigen Banken seien „kleinere Mängel“ erkannt worden, wie zum Beispiel eine ungenügende Dokumentation von Geschäftsbeziehungen. Hier begleite die FINMA die von den Banken selber eingeleiteten Massnahmen zur Behebung dieser Mängel. Zudem werde bei diesen Banken die Intensität der allgemeinen Geldwäschereiaufsicht vertieft.
Bundesrat lässt 830 Mio. sperren
Im Zuge der politischen Umwälzungen in Tunesien, Ägypten und Libyen hatte der Bundesrat im Frühjahr 2011 Sanktionen verhängt und allfällige Gelder der gestürzten Machthaber Ben Ali und Mubarak und aus deren Umfeld sowie des Gaddafi-Clans sperren lassen.
Anfang Mai hatte das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bekanntgegeben, dass insgesamt 830 Millionen Franken gesperrt worden seien. Davon sind 60 Millionen dem Dossier Tunesien, 410 Millionen Ägypten und 360 Millionen Libyen zuzuordnen.
Die FINMA nahm diese Sperrungsverordnungen als Anlass zur Prüfung des Verhaltens der 20 Banken. Sie untersuchte die Banken darauf, ob sie ihre Melde- und Sorgfaltspflicht im Bezug auf diese Gelder erfüllt haben.
Unter anderem ging es darum herauszufinden, ob die Banken die Gelder überhaupt hätten entgegennehmen dürfen.