Finma prüft Bewilligungspflicht für Crowdfunding-Plattform

Immer mehr Kulturschaffende und Start-up-Firmen sammeln über sogenannte Crowdfunding-Webseiten Geld. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) prüft nun, ob Betreiber von solchen Plattformen aufsichtspflichtig sind.

Finma prüft, ob Crowdfunding aufsichtspflichtig wird (Archiv) (Bild: sda)

Immer mehr Kulturschaffende und Start-up-Firmen sammeln über sogenannte Crowdfunding-Webseiten Geld. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) prüft nun, ob Betreiber von solchen Plattformen aufsichtspflichtig sind.

Konkret klärt die Finma ab, ob die Webseite wemakeit.ch eine Bewilligung benötigt. Die Plattform ermöglicht die Finanzierung von Kulturprojekten durch kleine oder grössere Beiträge von Internetnutzern. Das Geld fliesst aber erst, wenn der von den Projektverantwortlichen angegebene Zielbetrag erreicht ist. Solange wird es von wemakeit.ch verwaltet.

Dies ist der Grund, weshalb die Plattform bald aufsichtspflichtig werden könnte. Die Finma stehe im Kontakt mit wemakeit.ch, sagte Mediensprecher Vinzenz Mathys am Sonntag gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte damit entsprechende Informationen in der Zeitung «Schweiz am Sonntag».

Jedes Modell individuell anschauen

«Es wird geprüft, ob namentlich eine Bank- oder Effektenhändlerbewilligung oder eine solche nach dem Kollektivanlagengesetz erforderlich ist», sagte Mathys. Ausserdem klärt die Finma ab, ob die Webseite dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden soll.

Ob die Finma weitere Webseiten unter die Lupe nimmt, sagte Mathys nicht. Eine generelle Bewilligungspflicht für Crowdfunding-Plattformen ist aber nicht vorgesehen. «Man muss jedes Geschäftsmodell individuell anschauen», sagte der Sprecher.

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