Die Finanzmarkt-Aufsicht FINMA hat die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) überarbeiteten Richtlinien für die Vergabe von Hypothekarkrediten genehmigt. Mit Blick auf den Risiken des Hypothekenbooms fordert sie aber zusätzlich quantitative Massnahmen.
So unterstützt die FINMA die vom Bundesrat im August angekündigte Verschärfung der Eigenmittelvorgaben im Hypothekargeschäft. Demnach müssen die Banken Hypotheken ab 2012 mit zusätzlichen Eigenmitteln unterlegen, die über die üblichen Normen hinausgehen. Zudem ist für den inländischen Kreditmarkt ein antizyklischer Kapitalpuffer vorgesehen.
Die von der SBVg überarbeiteten Richtlinien seien ein Schritt in die richtige Richtung und eine Verbesserung der Selbstregulierung, teilte die FINMA am Freitag mit. Neben diesen qualitativen Vorgaben brauche es aber zwingend neue quantitative Massnahmen, insbesondere um der Gewährung von Hochrisikokrediten bei der Finanzierung von Wohnliegenschaften vorzubeugen.
Zunehmend Ausnahmen
Die FINMA stelle fest, dass Banken derzeit vermehrt Ausnahmen von ihren eigenen internen Richtlinien machten, etwa bezüglich Belehnungsgrenzen oder der Berechnung der Tragbarkeit, erklärte FINMA-Sprecher Tobias Lux.
Seit längerem beschäftige sich die FINMA intensiv mit diesen Risiken. Sie habe daher ihre Aufsichtstätigkeit bei der Vergabe von Hypothekarkrediten seit 2010 deutlich verstärkt. Zudem regte sie bei den Banken eine Überarbeitung der Richtlinien an, um frühzeitig gegen Übertreibungen gewappnet zu sein.
Bankiers zufrieden
Die SBVg begrüsst nun die Anerkennung der von ihr revidierten Richtlinien, „da darin weiterhin auf quantitative Vorgaben verzichtet und die Selbstregulierung gestärkt wird“. Quantitative Vorgaben würden den Wettbewerb hemmen, schrieb sie in ihrer Mitteilung.
Bei der Berechnung der Tragbarkeit werden gemäss den per 1. Januar 2012 in Kraft tretenden Richtlinien strengere Massstäbe an die finanzielle Belastung im Verhältnis zu den Einnahmen des Kunden angesetzt. Zudem seien die Ausnahmeregelungen konkretisiert worden, schrieb die SBVg. Neu vorgesehen sei ein bankinternes Reporting, das die Risikokontrolle stärken solle.