Das revidierte Gewässerschutzgesetz – besonders die Pflicht zum Ausscheiden des Gewässerraumes – sorgt beim Fischerei-Verband für rote Köpfe. Gewisse Kreise versuchten mit allen Mitteln, den im Parlament erreichten Kompromiss zu hintergehen, kritisiert der Verband.
Insbesondere die Standesinitiativen sind dem Schweizerischen Fischerei-Verband (SFV) ein Dorn im Auge, mit denen mehrere Kantone Änderungen am revidierten Gesetz verlangen. Der Verband liess deshalb ein Rechtsgutachten erstellen, in dem geklärt werden soll, ob dies rechtlich, politisch und moralisch zulässig sei.
Die Resultate des Gutachtens und die Schlussfolgerungen des Schweizerischen Fischerei-Verbandes wurden am Donnerstag in Bern den Medien präsentiert. Staatsrechtsprofessor Kurt Nuspliger kommt unter anderem zum Schluss: Standesinitiativen, welche die Änderung der Gewässerschutzverordnung verlangen, sind unzulässig.
Das Parlament revidierte Ende 2009 das Gewässerschutzgesetz. Die Anpassung diente als indirekter Gegenvorschlag zur vom SFV eingereichten Volksinitiative «Lebendiges Wasser». Die Initianten zogen das Begehren unter der Bedingung zurück, dass das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft treten kann.