Der Kanton Aargau erhält nach 150 Jahren ein neues Fischereigesetz. Die Verpachtung der staatlichen Fischereireviere wird neu geregelt. Die Gesetzesrevision schafft nach Ansicht des Kantonsparlamentes die Grundlage für „eine moderne und sachgerechte Fischerei“.
Der Grosse Rat hiess am Dienstag die Gesetzesrevision nach kurzer zweiter Beratung mit 105 zu Null Stimmen gut. Die Fischereireviere werden künftig nicht wie bisher bei einer öffentlichen Versteigerung an die höchstbietende Person vergeben.
Neu wird das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) den Pachtzins aufgrund einer ökologischen und fischereilichen Bewertung festsetzen.
Die Reviere werden öffentlich ausgeschrieben. Den Zuschlag erhalten Pächter, die eine nachhaltige und ökologische Fischerei am besten gewährleisten. Die Pächter müssen auch die Jungfischerei fördern, mit der Region verbunden sein und eine wirksame Aufsicht gewährleisten.
Reviere sind bis 2017 verpachtet
Wenn mehrere Bewerbungen für das gleiche Revier vorliegen, so sollen die Bewerbenden angehört werden. Bei Weihern, Gewässern mit Fischaufzucht und beim Hallwilersee kann der Kanton die Pacht freihändig vergeben.
Bis zum Jahr 2017 sind die sogenannten Staatsfischenzen nach den bisherigen Kriterien verpachtet. Bei der nächsten Neuverpachtung sollen die geänderten Spielregeln gelten. Der Bund schreibt 2009 einen sogenannten Sachkundenachweis vor.
Damit wird sichergestellt, dass die Fischer über Fachkenntnisse verfügen. Mehr als 1000 Aargauer Fischer haben bislang eine entsprechende Ausbildung absolviert.
Das im Aargau geltende Fischereigesetz ist seit 1862 in Kraft und damit das drittälteste Gesetz im Kanton. Veränderungen in Gesellschaft und Umwelt sowie neue gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene machten eine Revision des kantonalen Gesetzes nötig.