Flankierende Massnahmen werden vorerst nicht verschärft

Der Bundesrat legt seine Pläne zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen vorerst auf Eis. Das hat er aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung am Mittwoch beschlossen.

Ein Reisender im Zollbereich des Flughafens Zürich (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Bundesrat legt seine Pläne zur Verschärfung der flankierenden Massnahmen vorerst auf Eis. Das hat er aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung am Mittwoch beschlossen.

Nur die Bussen für Verstösse gegen minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen sollen erhöht werden. Der Bundesrat will dem Parlament vorschlagen, die Obergrenze von heute 5000 Franken auf 30’000 Franken anzuheben. Diese Massnahme, die mehrheitlich befürwortet wurde, soll mit der laufenden Revision des Schwarzarbeitsgesetzes umgesetzt werden.

Mit den übrigen geplanten Verschärfungen der flankierenden Massnahmen will der Bundesrat jedoch zuwarten. Der Marschhalt hatte sich angekündigt: Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer hätten sich kritisch zur Vorlage geäussert, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Zuerst MEI umsetzen

Insbesondere wurde in Zweifel gezogen, ob die flankierenden Massnahmen verschärft werden sollen, während die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt wird. Der Bundesrat hat daher beschlossen, allfällige Anpassungen erst im Rahmen eines neuen Zulassungssystems zu prüfen.

Dabei soll auch wieder über Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen nachgedacht werden. Der Bundesrat hatte in der Vernehmlassung vorgeschlagen, dass die Allgemeinverbindlichkeit auch ohne Arbeitgeberquorum um bis zu drei Jahre verlängert werden kann.

Der Bundesrat stützte sich dabei auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von SECO-Staatssekretärin Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch. Das Gremium war im Juni 2013 von Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann und Justizministerin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden.

Auslöser waren die bevorstehenden Abstimmungen über Zuwanderungs- und Ecopop-Initiative und die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Die in der Arbeitsgruppe vertretenen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände sowie die Gewerkschaften gelangten allerdings erst nach Annahme der SVP-Initiative zu einer Einigung.

Als Knacknuss hatten sich vor allem die Gesamtarbeitsverträge erwiesen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene befristete Verlängerung stellte einen Kompromiss zwischen den Forderungen der Gewerkschaften und jenen der Arbeitgeber dar.

Nun doch ein Marschhalt

Die flankierenden Massnahmen sind parallel zur Personenfreizügigkeit 2004 in Kraft getreten. Sie sollen verhindern, dass die Löhne trotz Wegfall der vorgängigen Kontrolle von Lohn- und Arbeitsbedingungen unter Druck geraten. Nach Ansicht des Bundesrats ist dies weitgehend gelungen.

Wegen der Zuwanderungsinitiative hat sich die Ausgangslage nun aber völlig verändert. Eine der Grundlagen der flankierenden Massnahmen ist nämlich das Entsendegesetz. Dieses würde mit dem Ende der Personenfreizügigkeit automatisch ausser Kraft treten. Trotzdem hatte der Bundesrat einen Marschhalt bei den Arbeiten an den flankierenden Massnahmen bisher abgelehnt.

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