Folgekosten von Fehlern der Schönheitschirurgie sollen auch in Zukunft von der obligatorischen Krankenversicherung getragen werden. Der Bundesrat empfiehlt eine Motion zu Ablehnung, welche diese Kosten den Betroffenen aufbürden will.
Nach Ansicht des Bundesrats ist dies nicht sachgerecht, wie er in der am Donnerstag veröffentlichten Antwort auf die Motion von Ruth Humbel (CVP/AG) schreibt. Er stellt insbesondere in Frage, ob mit der vorgeschlagenen Massnahme Kosten gespart werden können. Diese schätzt er auf jährlich weniger als 2 Millionen Franken.
Müssten diese Kosten nicht mehr von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt werden, könnte dies vermehrt zu juristischem Streit darüber führen, ob ein Eingriff tatsächlich aufgrund einer missratenen Lifestyle-Operation vorgenommen werden müsse. Dies würde laut Bundesrat zu neuen Kosten führen, etwa für Gutachten. Es sei deshalb damit zu rechnen, dass die eingesparten Kosten den mit der Massnahme verbundenen administrativen Aufwand gar nicht deckten.
Der Bundesrat lehnt das Ansinnen auch aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit sei es nicht zu begründen, weshalb Folgebehandlungen von nicht kassenpflichtigen kosmetischen Eingriffen von der Leistungspflicht ausgenommen werden sollten.
Ausweitung der Leistungen für Diabetiker
Möglicherweise in den Leistungskatalog aufnehmen will der Bundesrat von Podologen durchgeführte Fussbehandlungen für Diabetiker. Heute werden Fussbehandlungen, die von Pflegefachpersonen durchgeführt werden, bereits von der obligatorischen Krankenkasse bezahlt, nicht aber wenn sie von Podologinnen oder Podologen durchgeführt werden.
Gemäss der Antwort auf die Motion von Pierre-Alain Fridez (SP/JU) ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob die Liste der Leistungserbringer um die Podologen erweitert werden soll. Dank regelmässigen Fussbehandlungen könne verhindert werden, dass sich bei Diabetikern einfache Wunden zu Geschwüren entwickeln, die eine Amputation zur Folge haben können.