Fortschritt im Kampf gegen gefährliche Stoffe – ausser beim Asbest

An der jüngsten Konferenz der drei UNO-Konventionen über Chemikalien und gefährliche Abfälle sind die Listen der gesundheitsschädigenden Stoffe um weitere Substanzen erweitert worden. Wenig Fortschritte gab es beim Asbest oder dem Herbizid Paraquat.

Demonstranten machen in Genf auf die Gefährlichkeit von Asbest aufmerksam und fordern ein weltweites Verbot der Substanz. (Bild: sda)

An der jüngsten Konferenz der drei UNO-Konventionen über Chemikalien und gefährliche Abfälle sind die Listen der gesundheitsschädigenden Stoffe um weitere Substanzen erweitert worden. Wenig Fortschritte gab es beim Asbest oder dem Herbizid Paraquat.

Die Schweizer Delegation zeigte sich am Freitag erfreut über die Ergebnisse der Konferenz in Genf. «Wir haben mehr erreicht als erwartet», sagte Franz Perrez, Chef der Abteilung Internationales beim Bundesamt für Umwelt (BAFU), zur Nachrichtenagentur sda.

Die drei Konventionen haben zum Ziel, weltweit die Risiken von Chemikalien zu vermindern und die Gesundheit von Mensch und Natur zu schützen.

«Jedes Jahr sterben zahlreiche Menschen, weil nachlässig mit Chemikalien und Abfällen umgegangen wird», rief Perrez in Erinnerung. Auch die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft seien gefordert, ihren Beitrag zu leisten.

Neu in die Liste der weltweit zu eliminierenden Substanzen (Stockholmer Übereinkommen) aufgenommen wurden das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether, das in zahlreichen elektronischen Geräten vorkommt, sowie die kurzkettigen Chlorparaffine, die unter anderem als Weichmacher in Kunststoffen verwendet werden.

Im Rahmen des Basler Übereinkommens über die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle wurde eine neue öffentlich-private Partnerschaft über die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen aufgegleist. Eine andere Partnerschaft über die Behandlung von ausgedienten Computern sowie Zubehör konnte abgeschlossen werden.

Astbest-Regulierung gescheitert

Dem Rotterdamer Übereinkommen wurden vier Chemikalien neu unterstellt. Die Ausfuhr dieser Substanzen ist künftig nur erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der Produkte angemessen informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat.

Dazu zählen zwei Insektizide (Carbofuran und Trichlorfon), die kurzkettigen Chlorparaffine sowie eine Substanz, welches in Antifouling-Anstrichen für Schiffe eingesetzt wird (Tributylzinn).

Der gefährliche Stoff Chrysotil-Asbest sowie eine Pestizid-Formulierung, die Paraquat enthält, konnten hingegen mangels Konsens unter den Staaten nicht der Konvention unterstellt werden. Eine Handvoll Staaten stellte sich quer – darunter Indien, Russland und Weissrussland, die im Asbest-Handel tätig sind.

Die Nichtregierungsorganisation «IndustriAll» protestierte in Genf gegen diese Blockade. Perrez bezeichnete die Erwartungen der Kritiker als «gerechtfertigt, aber zu hoch». Statt die Konventionen zu kritisieren, wären die NGOs wohl erfolgreicher, wenn sie sich direkt an die Regierungen der Veto-Staaten richteten.

An der Konferenz der drei internationalen Konventionen zur Verminderung der Risiken im Zusammenhang mit Chemikalien und gefährlichen Abfällen nahmen Vertreterinnen und Vertreter von über 160 Staaten teil. Sie fand zwischen dem 24. April und dem 5. Mai 2017 in Genf statt.

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