Die neuen Swissness-Regeln sollen später als geplant in Kraft gesetzt werden. Das verlangt die Rechtskommission des Nationalrats vom Bundesrat.
Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sie eine Motion mit dieser Forderung eingereicht, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Neben der Aussetzung des Gesetzes verlangt sie, die Ausführungsverordnung zu vereinfachen.
Hintergrund ist die Aufhebung des Euro-Mindestkurses. Mehrere Parlamentarier machten geltend, damit habe sich die Ausgangslage verändert. Auch der Gewerbeverband verlangt eine Schonfrist, um die Unternehmen mit der Umstellung nicht noch zusätzlich zu belasten. Die Rede ist von fünf Jahren. Auf diesen Kurs ist nun auch die Kommissionsmehrheit eingeschwenkt.
Jetzt erst recht
Der Bundesrat hat sich bereits gegen das Forderungen ausgesprochen, die Vorlage auf Eis zu legen. Der Schutz der Marke «Schweiz» und des Schweizerkreuzes seien durch die Aufhebung des Euro-Franken-Mindestkurses noch wichtiger geworden, schrieb er Anfang Mai als Antwort auf parlamentarische Vorstösse.
Wegen der Frankenstärke seien Schweizer Produkte und Dienstleistungen einer härteren Konkurrenz ausgesetzt. Nur mit glaubwürdigen Regeln könne der hervorragende Ruf der Marke «Schweiz» erhalten bleiben. Der Bundesrat erinnert daran, dass Produkte mit Schweizerkreuz auf dem Markt bis zu 20 Prozent mehr wert sind, Luxusgüter sogar bis zu 50 Prozent.
Deshalb sollen die vom Parlament beschlossenen Swissness-Regeln dafür sorgen, dass tatsächlich Schweiz drin ist, wenn Schweiz drauf steht. Bei Lebensmitteln sind die Rohstoffe ausschlaggebend: Das Produkt muss zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen bestehen. Industrielle Produkte dürfen dann als schweizerisch angepriesen werden, wenn mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz anfallen.
Kritik an Verordnung
Vier Ausführungsverordnungen sollen nun die Einzelheiten regeln, damit das Swissness-Paket auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten kann. In der Vernehmlassung waren die Verordnungen auf Kritik gestossen. Dieser will der Bundesrat Rechnung tragen.
Die Rechtskommission reichte nun aber weitere Empfehlungen nach: So soll die Angabe «Herkunft Schweiz» für Rohstoffe zugelassen werden, die unter keinen Umständen in der Schweiz angebaut werden können, wenn sämtliche wichtigen Verarbeitungs- und Fabrikationsschritte in der Schweiz erfolgen und der Täuschungsschutz gewährleistet ist.
«Herkunft Schweiz» soll auch erlaubt sein, wenn ein «wesentlicher» Anteil der Rohstoffe aus der Schweiz stammt und das Lebensmittel in der Schweiz hergestellt wird. Als schweizerisch sollen sodann Produkte gelten, die von Schweizer Bauern in den ausländischen Grenzzonen erzeugt werden.
Zudem sollen alle Lebensmittel aus den Freizonen der Landschaft Gex und Hochsavoyen eine schweizerische Herkunftsangabe verwenden dürfen. Und schliesslich verlangt die Kommission, dass die «Swissness»-Vorlage so lange sistiert wird, bis ein Bericht über deren volkswirtschaftliche Auswirkungen vorliegt. Den Auftrag dazu hat das Parlament allerdings noch gar nicht erteilt.