Frankreich hebt Haftbefehl gegen Gründer von Genfer Bank Reyl auf

Der im Dezember erlassene französische Haftbefehl gegen den Gründer der Genfer Privatbank Reyl ist Ende Januar aufgehoben worden. Dies verlautete am Montag aus Justizkreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Logo der Bank Reyl (Bild: sda)

Der im Dezember erlassene französische Haftbefehl gegen den Gründer der Genfer Privatbank Reyl ist Ende Januar aufgehoben worden. Dies verlautete am Montag aus Justizkreisen gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Dominique Reyl war einer Vorladung nach Frankreich zu Ermittlungen wegen Steuerbetrugs nicht nachgekommen. Deshalb war ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden.

Auch gegen Dominique Reyls Sohn François war Frankreichs Justiz vorgegangen. Gegen den Generaldirektor der Genfer Bank lief ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäscherei im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung.

François Reyl war von französischen Untersuchungsrichtern angehört worden und durfte anschliessend das Land nicht verlassen. Auch diese Massnahme wurde nun aufgehoben, wie es am Montag weiter hiess. Näheres wurde nicht bekannt.

Gegen Vater und Sohn Reyl war bereits im Zusammenhang mit einem Geheimkonto des früheren französischen Budgetministers Jérôme Cahuzac ermittelt worden. Mit der Untersuchung und Vorladung an Dominique Reyl wollte die französische Justiz dem Mechanismus auf die Spur kommen, wie die Genfer Bank vermögenden Franzosen Geheimkonten eröffnen konnte.

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