Obwohl der französische Genetiker Laurent Ségalat vom Bundesgericht zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, muss er nicht hinter Gitter. Frankreich weigert sich, die in der Schweiz ausgesprochene Strafe zu vollziehen.
Der Franzose war von der Waadtländer Justiz wegen vorsätzlicher Tötung an seiner Stiefmutter in Vaux-sur-Morges VD zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Bundesgericht bestätigte das Urteil. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Weil Ségalat in Frankreich lebt, entgeht er nun voraussichtlich seiner Strafe. Als französischer Staatsbürger kann er nicht ausgeliefert werden. Zudem will Frankreich die in der Schweiz verhängte Gefängnisstrafe nicht vollziehen.
Das französische Justizministerium teilte Bern am 15. Mai mit, dass es dem Schweizer Gesuch keine Folge leisten wird, wie der Kanton Waadt am Dienstag mitteilte. Die Freiheitsstrafe könne aufgrund der gesetzlichen Grundlagen von Frankreich nicht vollzogen werden.
Der französische Entscheid kann nicht angefochten werden. Weil Frankreich die Rechtsgültigkeit des Schweizer Urteils nicht infrage stellt, bleibt Ségalat international zur Verhaftung und Auslieferung an die Schweiz ausgeschrieben.