Helvetia Nostra zieht ein Gerichtsurteil aus dem Kanton Wallis ans Bundesgericht weiter. Die Umweltschutzorganisation von Franz Weber erwartet von den Lausanner Richtern einen Grundsatzentscheid zu ihrer Beschwerdeberechtigung und zur Anwendbarkeit des Verfassungsartikels.
Seit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative am 11. März hat Helvetia Nostra schweizweit gegen über 1400 Bauprojekte Einsprache erhoben. Die meisten, über 900, wurden im Kanton Wallis eingereicht, rund 200 im Kanton Graubünden.
Gegen über 300 Bauprojekte, die nach dem 11. März bewilligt worden sind, hat die Organisation Beschwerde geführt. Zwei Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis.
Das Walliser Kantonsgericht hatte Ende Oktober Helvetia Nostra die Beschwerdeberechtigung abgesprochen. Das Walliser Kantonsgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Staatsrats, es handle sich bei der Anwendung des neuen Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der Helvetia Nostra keine Beschwerdeberechtigung zukomme.
Lex Weber erreicht höchstes Gericht
Darüber wird sich nun das Bundesgericht beugen müssen, wie Helvetia Nostra am Donnerstag mitteilte und schon früher angekündigt hatte. Ihrer Meinung nach ist das vom Volk verabschiedete Bauverbot für neue Zweitwohnungen eine Bundesaufgabe.
Zudem erwartet die Organisation auch ein Grundsatzurteil über den Zeitpunkt der Anwendbarkeit des neuen Verfassungsartikels. Das Walliser Kantonsgericht hatte Helvetia Nostra beschieden, dieser sei erst ab dem 1. Januar 2013 anwendbar. Gleichzeitig fordert die Organisation aufschiebende Wirkung.
Gemäss Helvetia Nostra hat der Entscheid des Bundesgerichts Auswirkungen auf über 1600 Baugesuche schweizweit.
Gemäss Mediendienst des Bundesgerichts ist zudem ein Rekurs gegen ein Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts eingegangen. Dieses verweigerte Helvetia Nostra Anfang November ebenfalls die Beschwerdelegitimation.