Die französische Justiz hat das Anbauverbot für Genmais kassiert, das die Regierung vor dreieinhalb Jahren verhängt hatte. Das Landwirtschaftsministerium habe nicht beweisen können, dass der Genmais ein besonderes Risiko für die Gesundheit oder die Umwelt bedeute.
Das teilte der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht Frankreichs mit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Frankreich im September aufgefordert, sein Anbauverbot der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 auf eine neue juristische Grundlage zu stellen.
Die Regierung hatte bereits damals angekündigt, an dem Verbot festzuhalten und sich dazu auf eine andere Schutzklausel zu berufen als bisher.
„Der Ball ist nun im Feld der Regierung, um den Anbau von MON 810 erneut zu verbieten“, erklärte die Umweltschutzorganisation Greenpeace nach der Staatsratsentscheidung. Wenn nicht das Nötige unternommen werde, werde im Frühjahr wieder Genmais auf den Feldern wachsen.
Verbot auch in der Schweiz und Deutschland
MON 810 des US-Herstellers Monsanto ist durch gentechnische Veränderungen besonders resistent gegen bestimmte Insekten, gefährdet aber Schmetterlinge und andere Tiere. Auch die Gesundheitsrisiken sind nicht ausreichend geklärt.
Frankreich verbot daher ebenso wie Deutschland, die Schweiz und andere Länder den Anbau von Genmais. Allerdings berief sich Deutschland im Gegensatz zu Frankreich auf eine juristisch einwandfreie Verordnung.