Französische Steuerfahnder ermitteln verdeckt in der Schweiz

Um Steuerhinterzieher ausfindig zu machen, ermitteln französische Steuerfahnder auch in der Schweiz. Der Bundesanwaltschaft ist diese illegale Praxis bekannt, ihr sind aber wegen schwieriger Beweislage die Hände gebunden.

Die Residenz des französischen Botschafters in Bern (Archiv) (Bild: sda)

Um Steuerhinterzieher ausfindig zu machen, ermitteln französische Steuerfahnder auch in der Schweiz. Der Bundesanwaltschaft ist diese illegale Praxis bekannt, ihr sind aber wegen schwieriger Beweislage die Hände gebunden.

„Es ist eine Realität, dass französische Steuerfahnder in die Schweiz einreisen, um hier zu ermitteln“, sagte Bundesanwalt Michael Lauber im Interview mit der „SonntagsZeitung“ und „Le Matin Dimanche“. Die beiden Sonntagsblätter hatten in Paris Gespräche mit Steuerfahndern der Direction nationale des Enquêtes Fiscales geführt.

Dabei zitierten die Zeitungen Aussagen eines Inspektors, der angab, schon mehrmals als Tourist in die Schweiz eingereist zu sein, um in Genf eine Steuerfahndung durchzuführen.

Laut Bundesanwalt Lauber müsste ein solches Vorgehen strafrechtlich als „Handlung für einen fremden Staat“ und als Verletzung der schweizerischen Souveränität gewertet werden. Ob dies im Einzelfall zutrifft, müsse für jeden Fall geprüft werden und könne nicht allgemein beantwortet werden.

Hier liegt das Problem: „Um in einem konkreten Fall ein Verfahren zu eröffnen, bedarf es eines begründeten Anfangsverdachts“, betont Lauber. Ein solcher müsse sich auf konkrete Hinweise stützen und die Begehung einer Straftat als wahrscheinlich erscheinen lassen. „Es ist naturgemäss schwierig, solche Informationen zu verdichten.“

Auf Nachfrage der Nachrichtenagentur sda wollte sich die Bundesanwaltschaft „mit Blick auf das Untersuchungsgeheimnis“ nicht zur Frage äussern, ob ein konkretes Verfahren eröffnet wurde.

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