Das neue französische Anti-Terror-Gesetz hat die erste parlamentarische Hürde genommen: Der Senat stimmte in der Nacht zum Mittwoch in Paris für den Gesetzestext, der eine strafrechtliche Verfolgung von Franzosen ermöglicht, die sich in Terrorcamps etwa im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ausbilden lassen.
Der Anfang Oktober vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf muss nun noch die Nationalversammlung passieren. Die französische Regierung will, dass das Gesetz bis Jahresende endgültig verabschiedet wird.
Dem Gesetzentwurf zufolge kann ein Franzose, der Terrorcamps im Ausland besucht, wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung mit terroristischem Hintergrund belangt werden. Er muss dazu nicht erst einen konkreten Terrorakt in Frankreich planen oder begehen.
Die mögliche Höchststrafe liegt bei zehn Jahren Haft. Franzosen, die im Ausland Terrorakte verüben, sollen in Frankreich zudem künftig leichter zur Rechenschaft gezogen werden können.
Reaktion auf Massaker in Toulouse
Mit dem Gesetz reagiert die sozialistische Regierung unter anderem auf die Mordserie des Islamisten Mohamed Merah in Südfrankreich. Merah hatte im März bei drei Attentaten im Grossraum Toulouse insgesamt sieben Menschen erschossen.
Nach 32-stündiger Belagerung seiner Wohnung wurde er am 22. März von Polizisten erschossen. Merah war selbst mehrfach ins afghanisch-pakistanische Grenzgebiet gereist, um Terrorschulungen zu erhalten.
Frankreichs Innenminister Manuel Valls warnte vor den Senatoren, die Terrorgefahr in Frankreich komme „mehr und mehr aus dem Inneren“. Die französischen Behörden müssten ihre Vorkehrungen ständig den neuen Bedrohungen anpassen.
Zuletzt hatte in Frankreich die Aushebung einer mutmasslichen Islamistenzelle für Aufsehen gesorgt, die für einen Anschlag auf einen jüdischen Lebensmittelladen verantwortlich sein und womöglich Anschläge auf weitere jüdische Einrichtungen geplant haben soll. Einige der Verdächtigen sollen geplant haben, sich Islamisten in Syrien anzuschliessen.