Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht hat die umstrittenen Burkini-Verbote an französischen Stränden für unrechtmässig erklärt. Das Thema sorgt in Frankreich seit Tagen für politischen Zündstoff.
In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris am Freitag das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörperbadeanzugs aus. Die Freiheitsrechte könnten nur bei «erwiesenen Risiken» für die öffentliche Ordnung eingeschränkt werden, urteilten die Richter.
Die Burkini-Verbote haben in Frankreich eine erbitterte Debatte ausgelöst. Seit dem islamistischen Anschlag von Nizza mit 86 Toten haben mehr als 30 Gemeinden Burkini-Verbote an ihren Stränden verhängt.
Die Bürgermeister begründen dies mit der angespannten Stimmung in Frankreich: Muslimische Badebekleidung könne als Provokation empfunden werden und zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen. Der von Menschenrechtsgruppen angerufene Staatsrat erklärte nun, eine solche Begründung sei unzureichend.