Frau getötet – Angeklagter kann sich nicht erinnern

Im Prozess um ein Tötungsdelikt im Juli 2010 in einem Reiheneinfamilienhaus auf dem Basler Bruderholz hat der Angeklagte am ersten Tag der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht eine Erinnerungslücke geltend gemacht. Die Anklage lautet auf Mord.

Im Prozess um ein Tötungsdelikt im Juli 2010 in einem Reiheneinfamilienhaus auf dem Basler Bruderholz hat der Angeklagte am ersten Tag der Verhandlung vor dem Basler Strafgericht eine Erinnerungslücke geltend gemacht. Die Anklage lautet auf Mord.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 51-Jährigen vor, das Opfer, eine 50-jährige Frau, erstochen zu haben. Dies, nachdem sich seine Erwartungen auf eine Sicherheit bietende Beziehung zerschlagen hätten. Der Angeklagte bestreitet nicht, die Frau getötet zu haben. Vor Gericht machte er aber am Dienstag geltend, er könne sich an die Tat nicht erinnern.

Zudem verneinte er eine Liebesbeziehung und Absichten für eine gemeinsame Zukunft. Die beiden hatten sich im Mai 2010 in einer Bar in Basel kennen gelernt. Der Angeklagte hatte die Frau nach Hause begleitet und war dann dort geblieben. Ihr Verhältnis sei wie zwischen Bruder und Schwester gewesen, sagte der Mann. Er habe ihr helfen wollen. Die Frau litt unter Alkoholproblemen.

Selbst in einer Krise

Der Angeklagte befand sich zu jenem Zeitpunkt selber in einer Krise. Er konnte wegen mehrerer Unfälle seit Januar 2009 nicht mehr arbeiten oder Sport treiben und seine finanziellen Ressourcen gingen zur Neige. Weil er bei seiner Mutter, bei der er Unterschlupf gefunden hatte, herausgeflogen war, lebte er auf der Strasse.

Nach der Tat blieb er im Reiheneinfamilienhaus des Opfers und täuschte dem 16-jährigen Sohn und der 14-jährigen Tochter vor, die Mutter sei noch am Leben. Er sagte den beiden Jugendlichen, das Schlafzimmer sei wegen einer Überraschung verschlossen. Gleichzeitig versuchte er die Beziehung zu einer früheren Freundin wieder aufzunehmen.

Am Abend des 12. Juli, vier Tage nach der Tat, wuchtete der Sohn die Türe des Schlafzimmers auf und fand gemeinsam mit der Schwester die tot im Bett liegende Mutter. Der Angeklagte wurde wenige Stunden später angehalten und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Das psychiatrische Gutachten geht von der vollen Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Gemäss Gutachten leidet der Mann an Alkoholabhängigkeit, was dieser aber vor Gericht bestritt. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag vorgesehen.

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