Frau muss nach tödlichen Schüssen auf Freund nicht ins Gefängnis

Tödliches Versehen: Eine junge Frau, die 2011 im neuenburgischen Boudry mit einer Armeepistole einen Freund erschossen hat, muss nicht ins Gefängnis. Die Frau schoss in der Annahme, es handle sich nicht um eine echte Waffe.

Eine Frau zielt an einer Messe mit einer Softair-Waffe (Symbolbild) (Bild: sda)

Tödliches Versehen: Eine junge Frau, die 2011 im neuenburgischen Boudry mit einer Armeepistole einen Freund erschossen hat, muss nicht ins Gefängnis. Die Frau schoss in der Annahme, es handle sich nicht um eine echte Waffe.

Die Neuenburger Justiz sprach sie am Montag frei. Der Besitzer der Waffe wurde jedoch zu 180 Tagessätzen von 50 Franken auf Bewährung verurteilt.

Das Regionalgericht befand den jungen Waffenbesitzer der fahrlässigen Tötung und der Verletzung des Waffengesetzes für schuldig. Der Verurteilte – ein Unteroffizier in der Armee – muss zudem über 100’000 Franken Genugtuung und Schadenersatz zahlen.

Das Gericht folgte mit den 180 Tagessätzen auf Bewährung dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die drei jungen Menschen hatten im November 2011 mit Softair-Waffen hantiert, die wie echte Waffen aussahen.

Opfer in die Brust geschossen

Der Gastgeber nahm danach seine Armeepistole und Munition hervor. Die junge Frau schoss darauf mit der Armeewaffe dem 23-jährigen Opfer in die Brust. Der in der Region wohnhafte Mann starb kurz später.

Die Anwältin der Schützin hatte vor Gericht einen Freispruch gefordert. Die Junge Frau habe im Gegensatz zu den beiden Männern keine Kenntnis gehabt, ob es sich um echte oder falsche Waffen handelte.

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