Das Freiburger Kantonsgericht hat am Freitag den Freispruch eines Polizisten bestätigt, der im April 2010 in einem Autobahntunnel einen französischen Autodieb erschoss.
Zum zweitinstanzlichen Prozess vor dem Freiburger Kantonsgericht kam es, weil die Familie des Opfers das Urteil der ersten Instanz angefochten hatte.
Die Familie befand, der heute 39-jährige Polizist hätte vor sechs Jahren nicht schiessen müssen. Die von der Polizei auf der Autobahn ausgelegte Nagelsperre hätte genügt, um den Dieb zu stoppen.
Die Staatsanwaltschaft hingegen beantragte, dass das Kantonsgericht den Freispruch vom Oktober 2014 bestätigt. Wenn die Polizei nicht mehr gegen Strassen-Gangster vorgehen dürfe, sei dies ein fatales Zeichen der Justiz.
Zu den tödlichen Schüssen im Autobahntunnel von Sévaz kam es, nachdem fünf junge Männer aus der Banlieue von Lyon F im bernischen Lyss drei Luxusautos gestohlen hatten. Als sie mitten in der Nacht auf der Autobahn zurück nach Frankreich fahren wollten, wurden sie plötzlich von der Polizei verfolgt.
Die Insassen zweier Fahrzeuge sprangen bei Payerne VD aus dem Wagen und flüchteten zu Fuss. Der dritte Wagen raste im Tunnel von Sévaz FR auf eine Polizeisperre zu, worauf der fragliche Polizist sieben Schüsse abfeuerte. Der Beifahrer wurde getötet, der Fahrer gefasst.
Das Auto sei mit über 140 Stundenkilometern auf die Sperre zugerast, begründete der Gerichtspräsident am Freitag das Urteil des Kantonsgerichts. Dem Polizisten seien in dieser Situation nur gerade ein paar Sekunden geblieben, um zu reagieren. Der Polizist habe das Recht gehabt, sich und seine Kollegen vor dieser Attacke zu schützen.
Das Kantonsgericht wies die Forderungen der Angehörigen des verstorbenen Beifahrers und des Autolenkers ab. Die Strafe des Lenkers wurde indessen etwas reduziert, von 15 Monaten auf 12, davon sechs Monate bedingt.