Freiern in Deutschland droht künftig eine Strafe, wenn sie die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen. Dieser Plan gehört zur Reform des Prostitutionsgesetzes, die eine grosse Koalition aus Christ- und Sozialdemokraten kommendes Jahr in Angriff nehmen will.
Diese Strafe sei «eine der ersten Aufgaben, die die Bundesregierung angehen muss», sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Manuela Schwesig am Montag in Berlin. Zur Reform des zwölf Jahre alten Gesetzes gehören auch eine stärkere Kontrolle von Bordellen und das Verbot von ausbeuterischen Praktiken wie «Flatrate-Sex».
Seit dem Jahr 2002 gilt in Deutschland eines der liberalsten Prostitutionsgesetze weltweit. Christdemokraten und Sozialdemokraten planen jetzt zwar eine strengere Reglementierung, doch eine so weitgehende Reform wie in Frankreich steht nicht auf der Tagesordnung.
Frankreich geht noch weiter
«Eine generelle Bestrafung von allen Freiern wird nicht erwogen», versicherte der CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl. Französische Gesetzespläne sehen dagegen eine Geldstrafe von mindestens 1500 Euro für sämtliche Freier vor, die zu einer Prostituierten gehen.
In Deutschland wollen CDU, CSU und SPD nur jene Freier bestrafen, «die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen».
Auf diese Formulierung im Koalitionsvertrag hatten sich die zuständigen Familienpolitiker Anfang November verständigt.