Weil er sich 2010 an einem 15-jährigen Schüler vergangen hat, muss ein heute 64-jähriger Mann für sechs Jahre hinter Gitter. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte ihn am Donnerstag wegen sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und sexuellen Handlungen mit einem Kind.
Zudem muss der Verurteilte sich einer ambulanten Therapie unterziehen. Das Gericht folgte beim Schuldspruch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, blieb aber im Strafmass leicht darunter.
Der Beschuldigte hatte im Juli 2010 bei Dinhard ZH einen 15-jährigen Velofahrer zum Anhalten gezwungen. Er überwältigte ihn, fesselte ihn und sperrte ihn in den Kofferraum seines Autos. In einem nahen Waldstück verging er sich an dem Schüler und liess ihn anschliessend laufen.
Gefasst wurde der mutmassliche Täter mehrere Wochen später. Zur Festnahme beigetragen hatte ein Phantombild.
Der Mann stand am Mittwoch vor dem Bezirksgericht Winterthur. Der Staatsanwalt forderte acht Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidigung hingegen plädierte auf 30 Monate. Sie stellte eine sexuelle Nötigung in Abrede: Der Bub sei freiwillig mit in den Wald gegangen.
Diese Version vertrat auch der Beschuldigte vor Gericht. Er selber verlangte überraschenderweise eine Bestrafung mit vier Jahren Freiheitsentzug. Er machte geltend, beim Wechsel zu einem neuen Hormonpräparat sei der Trieb übermächtig geworden.