Freiheitsstrafe von fünf Jahren für sexuellen Missbrauch an Tochter

Ein 47-jähriger Mann ist von der Neuenburger Justiz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er wurde wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Haargummi liegt auf einem Bett (Archiv) (Bild: sda)

Ein 47-jähriger Mann ist von der Neuenburger Justiz zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Er wurde wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Der Verurteilte hatte diese Verbrechen zwischen 2001 und 2012 an seiner eigenen Tochter begangen, die heute 19 Jahre alt ist. Die Verhandlung fand am Freitag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie das Strafgericht von Montagnes und Val-de-Ruz mitteilte.

Das Gericht folgte den Aussagen des Opfers, da es diese für glaubwürdig hielt. Der Beschuldigte hatte die Delikte abgestritten. Das Gericht auferlegte ihm neben der Freiheitsstrafe eine psychotherapeutische Behandlung im Gefängnis.

Er muss seiner Tochter einen Entschädigung von 40’000 Franken bezahlen. Das Urteil entspricht den Anklage der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren verlangt hatte. Die Verteidigung forderte einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann vor dem Kantonsgericht angefochten werden.

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