Das Bundesgericht hat eine Haftstrafe wegen Verstosses gegen die Antirassismusstrafnorm gegen einen Mann bestätigt. Der Verurteilte hatte auf einer Website antisemitische Texte publiziert.
Der Mann war zu einer unbedingten fünfmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Ausserdem hatte er eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu 10 Franken auferlegt bekommen.
Der Verurteilte widersetzte sich der behördlichen Anordnung, die Texte von der Website zu entfernen. Ausserdem hat er Artikel mit antisemitischem Inhalt auf der Website publiziert, obwohl er anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung im Juli 2013 vor dem Polizeigericht in Genf versichert hatte, keine weiteren Texte mehr zu veröffentlichen.
Wie das Bundesgericht in seinem Urteil weiter feststellt, hegt der Mann offenbar keinerlei Absichten, von seinem Tun abzulassen. Es hält deshalb eine Haftstrafe für angemessen. Mit einer bedingten Strafe oder einer Geldstrafe lasse sich der Verurteilte nicht von seinen Veröffentlichungen abhalten.