Der junge Mann, der 2011 in St-Léonard VS seine 21-jährige Freundin mit einem Sturmgewehr 90 erschossen hat, soll mit zwölf Jahren Freiheitsentzug bestraft werden. Das Bezirksgericht von Siders hat zudem eine Massnahme angeordnet. Der Verurteilte kündigte Rekurs an.
Die Haftstrafe soll durch eine therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Anstalt ergänzt werden. Diese Massnahme hat laut dem Gerichtsurteil Vorrang gegenüber der Gefängnisstrafe. Sie soll periodisch alle fünf Jahre überprüft werden. Somit wäre es möglich, die Massnahme über die Dauer der Haftstrafe hinaus zu verlängern.
Das Bezirksgericht Siders folgte mit seinem am Dienstag gefällten Urteil vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwältin. Diese hatte die Erschiessung der 21-jährigen Freundin des Angeklagten als «ungeheuerlichen Gewaltakt» beschrieben und dem Angeklagten nicht abgenommen, dass die Tat ohne Absicht geschehen sei.
Ein psychiatrisches Gutachten war zum Schluss gekommen, dass der Angeklagte an einer paranoischen Psychose leidet und seine Zurechnungsfähigkeit leicht bis mittelschwer eingeschränkt ist. Die Verteidigung hatte vergeblich dafür plädiert, diese Umstände als strafmildernd zu berücksichtigen.
Es brauche eine schwere Persönlichkeitsstörung für eine solche therapeutische Massnahme, argumentierte der Anwalt des Verurteilten. Er kündigte Rekurs an und zeigte sich überzeugt, dass die Strafe in zweiter Instanz milder ausfallen wird.
Das Drama hatte sich am 4. November 2011 ereignet. Der zur Tatzeit 23-jährige Mann soll an diesem Tag die Kündigung erhalten haben und stark alkoholisiert und aufgebracht nach Hause gekommen sein. Dort soll sich ein Streit mit seiner Freundin entwickelt haben, in dessen Verlauf der Walliser aus allernächster Nähe mit seinem Sturmgewehr 90 auf die junge Frau geschossen haben soll.
Diskussionen um Armeewaffe neu entfacht
Der Fall hatte die Diskussion um die Problematik der zu Hause aufbewahrten Armeewaffe neu entfacht. Die Kantone beschlossen in der Folge, den Informationsaustausch zwischen Armee und Polizei zu verbessern. Dabei wurde unter anderem geregelt, ab welchem Moment die Kantone der Armee eine Gefährdungsmeldung weitergeben dürfen.
Der junge Walliser war 2010 bereits wegen verschiedener Vermögensdelikte wie Diebstahl und Sachbeschädigung sowie wegen Hausfriedensbruchs und Konsums von Betäubungsmitteln gerichtspolizeilich erfasst worden. Zudem war er 2008 wegen Drohung und Sachbeschädigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden.