Der Walliser Justiz- und Polizeivorsteher Oskar Freysinger hat als Reaktion auf das Tötungsdelikt in Genf dringende Massnahmen beschlossen. So werden Sozialarbeiterinnen ab sofort von Sicherheitspersonal begleitet.
Der Walliser Justiz- und Polizeivorsteher Oskar Freysinger ordnet nach dem «Fall Adeline» dringende Massnahmen an: Sozialarbeiterinnen werden ab sofort von Sicherheitspersonal begleitet. Ausserdem beantragt Freysinger zusätzliche Stellen für die Gefängnisse.
Der tragische Tod einer Sozialtherapeutin vom 13. September in Genf habe aufgezeigt, welche Gefahr von gewissen Straftätern ausgehe, sagte der Walliser Staatsrat Freysinger (SVP) an einer Medienkonferenz in Sitten. Er habe deshalb das Sicherheits- und Strafvollzugssystem im Wallis analysieren lassen.
Gemäss den Ausführungen des Vorstehers des Departementes für Bildung und Sicherheit (DBS) liegt jetzt die «äusserst besorgniserregende» Antwort vor, wonach ein solcher Fall auch im Wallis denkbar ist. Laut Freysinger betreffen die Missstände erstens die Strafvollzugsanstalten, die in hohem Masse überbelegt seien und mit personellem Unterbestand sowie fehlenden Mitteln zu kämpfen hätten.
Zweitens betreffen sie die Justiz, die sich mit langwierigen Verfahren herumschlage und drittens die Polizei, die gezwungen sei, immer mehr Personen festzunehmen und sich dabei mit einer ständig zunehmenden Aggressivität konfrontiert sehe.
Ohne die emotionale Karte spielen zu wollen, habe sein Departement in Übereinstimmung mit den im Wallis betroffenen Instanzen beschlossen, die Problematik der gefährlichen Straftäter auf allen Stufen und Ebenen in Angriff zu nehmen, sagte Freysinger.
Ab sofort sollen folgende dringende Massnahmen umgesetzt werden:
Sozialarbeiterinnen, die einen gefährlichen Straftäter ausserhalb seiner Strafanstalt betreuen müssen, werden immer von Sicherheitspersonal begleitet.
Sobald ein gefährlicher Straftäter ins Walliser Strafvollzugsregime ein- oder übertritt, sorgen die betroffenen Behörden für einen systematischen Austausch aller relevanten Informationen.
Für ausländische Straftäter, die gestützt auf ein Abkommen mit ihrem Herkunftsland ausgeschafft werden können, soll nach Verbüssen ihrer Strafe ein prioritäres Verfahren eröffnet werden.
Das DBS beantragt ferner bei den anderen Kantonen ein Einsichts- und Mitbestimmungsrecht, was das Vollzugsregime von Personen angeht, die von anderen Kantonen in Walliser Anstalten platziert werden. Im Gegenzug gewährt der Kanton Wallis den Kantonen das gleiche Recht.
Und schliesslich soll als dringende Massnahme bei Hafturlauben und Ausgang das Entwöhnungsmittel Antabus abgegeben werden.
Alkohol als Risikofaktor
Als Begründung wird angeführt, dass Alkohol die Hemmschwelle senkt und somit besonders bei Sexualstraftätern einen Risikofaktor darstellt. Es werde deshalb darauf geachtet, dass der Gefangene beim Austritt nicht unter Alkoholeinfluss stehe.
Als mittelfristige Massnahmen beantragt das DBS beim Grossen Rat die sofortige Schaffung von zehn zusätzlichen Stellen in den Strafanstalten. Departementsvorsteher Freysinger will im Übrigen an der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz vom kommenden 31. Oktober die Koordination von interkantonalen Massnahmen verlangen.