Frischer Wind in Baselbieter Gemeindepolitik

Der neue Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber bringt frischen Wind in die Gemeindepolitik des Kantons. Der Finanzausgleich wird derzeit extern überprüft, und neue Bestimmungen sollen den Weg zu Kooperationen, freiwilligen Fusionen und neuen Regionen erleichtern.

Der neue Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber bringt frischen Wind in die Gemeindepolitik des Kantons. Der Finanzausgleich wird derzeit extern überprüft, und neue Bestimmungen sollen den Weg zu Kooperationen, freiwilligen Fusionen und neuen Regionen erleichtern.

Lauber stellte aus Anlass seiner ersten hundert Tage im Regierungsamt Pläne und Vorhaben in verschiedenen Politikbereichen vor, darunter auch in der Gemeindepolitik. Nach drei Jahren mit dem geltenden Finanzausgleich zwischen den Gemeinden sei eine Evaluation in Auftrag gegeben worden, sagte Lauber vor den Medien.

Damit beauftragt wurde eine externe Expertenfirma. Diese soll zudem auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Finanzausgleichs vorlegen, der seit seiner Einführung im Jahr 2010 wegen hoher Abgeltungsbeiträge der Gebergemeinden stark umstritten ist. Der Bericht der Experten wird bereits Ende Oktober erwartet.

Die Ergebnisse werden dann von der Konsultativkommission «Aufgabenteilung und Finanzausgleich» aus Vertretern der Finanzdirektion und der Gemeinden überprüft. Änderungen an der Verordnung zum Finanzausgleich könnten schon für 2014 vorgenommen werden, solche am Finanzhaushaltsgesetz erst für 2017.

Mehr Zusammenarbeit

Das Umverteilungsniveau im Baselbieter Finanzausgleich sei hoch, habe aber dem politischen Willen der letzten 30 Jahre entsprochen, sagte Lauber mit Bezug auf eine kürzlich erschienene Studie der Organisation «Avenir Suisse». Bei der Weiterentwicklung sollen nun «alle Scheuklappen» abgelegt werden, und der Ausgleich solle optimiert werden.

Der Kanton müsse dabei sicherstellen, dass die Solidarität der Gebergemeinden nicht überstrapaziert wird, die Empfängergemeinden sich aber auch nicht aufgeben müssen und der ländliche Kantonsteil nicht stagniert. Dazu brauche es weiterhin den existenzsichernden Finanzausgleich – allerdings nicht mehr mit absoluter, sondern nur noch mit relativer Existenzgarantie.

Für die Empfängergemeinden bedeute dieser mehr Eigenleistungen, Zusammenarbeit und Fusionsbereitschaft. Geprüft werden derzeit eine bessere Sonderlastenabgeltung, das Ausschalten von «Fusionsstrafen», die Umwandlung der Zusatzbeiträge der Gebergemeinden in kantonale Sonderlastenabgeltungen, und Ausgleiche unter sechs Regionen statt unter 86 Gemeinden.

Bewegung bei Gemeindefusionen

Angehen will Lauber zudem auch das Thema der Gemeindefusionen. Dieses sei bisher im Kanton «eher zurückhaltend behandelt» worden, doch gebe es Druck aus Parlament und Gebergemeinden des Finanzausgleichs. Eine Arbeitsgruppe aus Finanzdirektion und Gemeinden behandelt seit Anfang Jahr entsprechende Landratsvorstösse zum Gemeindegesetz.

Er habe die Arbeitsgruppe nun zusätzlich mit dem Erarbeiten eines Gemeindestrukturgesetzes samt Verfassungsergänzung beauftragt, sagte Lauber. Die Verfassungsergänzung soll Grundzüge der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden regeln, die Gemeindeautonomie stärken und eine Grundlage zur Regelung der Gemeindezusammenarbeit schaffen.

Das Gemeindestrukturgesetz soll dann Regelungen für die Kooperation unter Gemeinden wie auch für – freiwillige – Fusionen bringen. Für Fusionen sollen die Vorgehensweise sowie technische und finanzielle Hilfen des Kantons festgeschrieben werden. Bei der Zusammenarbeit sollen Mitwirkungsrechte des Volks festgelegt und auch öffentlich-rechtliche Genossenschaften und Stiftungen erlaubt werden.

Bezirke würden obsolet

Im Gemeindestrukturgesetz bezeichnet werden sollen auch die Perimeter für Regionen, in denen die Gemeinden zusammenwirken können. Derzeit böten sich sechs Regionen an, entsprechend den bestehenden Kreisen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), wie dies auch beim Finanzausgleich geprüft wird.

Die Bezirke, die heute schon für die dezentrale Aufgabenerfüllung des Kantons nicht mehr gebraucht werden, könnten dann aufgehoben werden. Lauber möchte das Gesetz samt Verfassungsergänzung schon im Dezember in die Vernehmlassung geben. Der Urnengang wäre dann im nächsten Herbst möglich und die Inkraftsetzung auf Anfang 2015.

Ziel sei, die politische Landschaft so zu ändern, dass sich die Strukturen ändern könnten, ohne dass Druck aufgesetzt würde, sagte Lauber zum Vorhaben. Ermöglicht werden solle, dass Gemeinden ihr Entwicklungspotential nutzten.

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