Roche-Chef Severin Schwan ist international der elftbestbezahlte Konzernchef. Auch vier weitere Chefs von Schweizer Konzernen gehören zu den 20 internationalen Spitzenverdienern. Angeführt wird die Liste von Nike-Chef Parker mit einem Salär von 45,8 Millionen Franken.
Walt-Disney-Chef Robert Iger kam auf ein Jahresgehalt von 39,2 Millionen Franken, IBM-Chefin Virgina Rometty auf rund 31 Millionen Franken. Das geht aus einem Vergleich des Unternehmensberaters HKP Group hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde.
Einige US-Unternehmen befänden sich weiterhin auf einem eigenen «Vergütungsstern», kommentierte HKP. Ihre durchschnittlichen Bezüge betrügen knapp das Dreifache der SMI-Unternehmen. Der Chef eines Unternehmens im Schweizer Leitindex erhielt 2016 im Schnitt 7,0 Millionen Franken – gegenüber 20,5 Millionen Franken bei einem Dow-Jones-Unternehmen.
Ähnliches Lohnniveau wie in Europa
Europäische Konzerne hingegen zahlen ähnliche Löhne wie die Schweizer. Im deutschen Leitindex Dax gibt es im Schnitt 6,0 Millionen Franken, im europäischen Index Stoxx 7,2 Millionen Franken. Werden allerdings die Schweizer Unternehmen aus dem Stoxx herausgerechnet, sind es noch 6,4 Millionen Franken.
Unter anderem schliesst der Stoxx Europe 50 ABB, Nestlé, Novartis, Roche, Syngenta, UBS und Zurich Insurance ein. Einige dieser Konzernchefs gehören international zu den 20 bestbezahlten CEOs.
Roche-Chef Schwan kassierte 14,4 Millionen Franken, UBS-Chef Sergio Ermotti 13,4 Millionen Franken (Rang 13), Novartis-Chef Joseph Jimenez 10,9 Millionen Franken (Rang 18) und Nestlé-Chef Paul Bulcke 9,6 Millionen Franken (Rang 20). Die Credit Suisse war im August 2016 wegen kräftigen Kursverlusten aus dem Index geworfen worden. Gleichwohl schaffte es auch ihr Chef Tidjane Thiam mit 11,2 Millionen Franken auf die Liste und zwar auf Rang 17.
Mangelnde Transparenz
Die Löhne in der Liste weichen teilweise von den in den Vergütungsberichten angegebenen Vergütungen ab. Der Grund: HKP berechnete den Wert der mehrjährigen variablen Vergütung anhand einer internationalen Ausweismethodik, die den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung ermittelt. Schweizer Unternehmen haben bei der Berechnungsmethode freie Hand und geben beispielsweise den diskontierten Wert (Steuerwert) an.
Zwar sei die Vergütungstransparenz weiter gestiegen, hielt HKP fest. Das sei das Resultat steigender Erwartungen von Investoren und Stimmrechtsberatern. Dennoch sei die Vergleichbarkeit unter Schweizer Unternehmen wie auch mit internationalen Unternehmen weiterhin nur mit Einschränkungen möglich.
Das Beratungsunternehmen kritisiert denn auch, dass die Schweizer Gesetzgebung weit hinter internationalen Standards in der Vergütungstransparenz zurückliege. Zwar sei die Schweiz ein Trendsetter bei den bindenden Entscheidungen der Generalversammlung zu Top-Management-Entlöhnung (Say-on-pay). Allerdings müssten Aktionärsrechte und detaillierte Offenlegungspflichten zu Vergütung Hand in Hand gehen.