Die Tram- und Bushaltestellen im Kanton Baselland sollen behindertengerecht werden: Die Regierung hat dem Landrat zur Umsetzung von Bundesvorgaben Projektierungskredite von zwei Millionen Franken für Tram- und einer Million Franken für Bushaltestellen beantragt.
Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG) verlangt Anpassungen an Haltestellen bis 2023. Dazu gehört vor allem auch den niveaugleiche Einstieg ins Fahrzeug. Nur bei gut begründeten Ausnahmen könne davon abgewichen werden, teilte die Regierung am Dienstag mit. Bei Tramnetzen braucht es zudem eine einheitliche Lösung.
Ein gemeinsames Umsetzungskonzept haben die Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie die Baselland Transport AG (BLT) und die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) für die rund 200 Tramhaltestellen ihres Netzes erarbeitet. 65 dieser Haltestellen befinden sich in Baselland.
Von dem Umsetzungskonzept hat die Baselbieter Regierung am Dienstag zustimmend Kenntnis genommen. Die Umsetzung selbst soll dann koordiniert nach dem Territorialprinzip erfolgen.
Bei den Bushaltestellen sind die Anforderungen weniger streng: Der Einbezug von Klapprampen werde noch weitläufig akzeptiert, heisst es in der Mitteilung. Doch auch bei diesen Haltestellen strebe das Bundesamt für Verkehr den niveaugleichen Einstieg an.
Im Kanton Baselland bestehen rund 350 Bushaltestellen. Die Umsetzungskonzepte für diese sollen laut der Regierung zusammen mit Gemeinden und Transportunternehmen erstellt werden.