Nach Ansicht der bürgerlichen Parteien löst die Initiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ die Zweitwohnungsproblematik nicht. Die Neuerungen des Raumplanungsgesetzes reichten, finden SVP, FDP, CVP, glp und BDP.
Vertreter dieser Parteien warfen am Freitag den Initianten um den Umwelt- und Landschaftsschützer Franz Weber vor, mehr Probleme zu schaffen als zu lösen. Das Volksbegehren, über das am 11. März abgestimmt wird, verlangt, dass in den Gemeinden der Anteil von Zweitwohnungen höchstens noch 20 Prozent betragen darf. Für Gemeinden mit höheren Anteil kommt dies einem Baustopp gleich.
Für den Berner Oberländer SVP-Nationalrat Erich von Siebenthal würde diese Massnahme die Zersiedelung nicht stoppen. Wegen des Baustopps in den Tourismushochburgen würde sich die Nachfrage nach Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem tieferen Anteil verlagern. Statt zu einer Verdichtung führe die Initiative so zu mehr Zersiedelung.
Mit Anliegen grundsätzlich einverstanden
Grundsätzlich begrüsse er die Absicht der Initiative, die „schöne Landschaft vor einer weiteren Überbauung mit meistens leer stehenden Wohnungen zu schützen und dafür zu sorgen, dass Einheimische bezahlbaren Wohnraum finden“ könnten, sagte von Siebenthal.
Die Probleme seien aber regional unterschiedlich gelagert. Deshalb brauche es gezielte, auf die jeweilige Situation abgestimmte Instrumente. Diese sind nach Ansicht des Nein-Komitees mit der letzten Juni in Kraft gesetzten Revision des Raumplanungsgesetzes geschaffen worden.
In dem Gesetz werden die Kantone und Gemeinden dazu verpflichtet, die Hotellerie zu fördern, für preisgünstige Erstwohnungen für Einheimische zu sorgen und die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, wie BDP-Nationalrat Lorenz Hess (BE) ausführte. Ausserdem müssten die Kantone Massnahmen ergreifen, um bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten.
Verschärftes Raumplanungsgesetz genügt
Als mögliche Instrumente gelten etwa Kontingente, mit denen die Anzahl zusätzlicher Zweitwohnungen begrenzt werden kann. Zur besseren Auslastung bereits gebauter Zweitwohnungen können die Gemeinden auch Steuern erheben.
Und um zu verhindern, dass Hotels in Appartementhäuser mit untergenutzten Zweitwohnungen umgebaut werden, können auch Hotelzonen ausgeschieden werden. Ausserdem können Bauzonen festgelegt werden, die Einheimischen vorbehalten sind.
Kantone und Gemeinden, die bis Mitte 2014 keine Massnahmen getroffen hätten, dürften ab dann keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligen, sagte Hess.