Der Baselbieter Landrat hat sich in erster Lesung für die Revision der Kantonsregelungen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ausgesprochen, wie sie Regierung und Justizkommission vorgelegt hatten. Zu reden gab am Donnerstag eine Einzelbestimmung wegen der Gemeindekompetenzen.
Mit der Vorlage umgesetzt werden soll Bundesrecht. Kernpunkt der Neuerungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ist die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. Unter anderem müssen die Kantone Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden schaffen, deren Entscheide direkt bei einem Gericht anfechtbar sind.
Im Baselbiet sollen die Behörden von den Gemeinden getragen werden, wobei sich die Kommunen in bis zu sieben Amtskreisen organisieren können. Jede dieser Behörden muss über einen sogenannten Spruchkörper aus drei bis fünf Mitgliedern verfügen, der in den Verfahren Entscheide fällt.
An diesen Spruchkörpern entzündete sich im Landrat eine Debatte. Die FDP wollte die Vorgabe streichen, dass das Gremium mit Sachverständigen aus Rechtswissenschaft und Sozialarbeit besetzt werden muss und mit weiteren etwa aus Psychologie, Pädagogik oder Medizin besetzt werden kann.
Es reiche festzulegen, dass es Sachverständige sein müssten, meinte die FDP; hingegen solle den Gemeinden überlassen werden zu bestimmen, wer ein Sachverständiger sei. Diese müssten nicht unbedingt ein Diplom haben, und auch die Aufnahme etwa von Finanzfachleuten solle möglich sein.
Diese sei ja möglich, die Formulierung sei offen, hielten SP, Grüne und vereinzelte BDP/GLP-Vertreter entgegen. Indes sei entscheidend, dass Fachleute aus Recht und Sozialarbeit im Gremium seien. Darum solle die von Regierung und Kommission vorgeschlagene Formulierung beibehalten werden.
Die bürgerliche Mehrheit sah dies anders, und der Rat nahm den FDP-Antrag mit 47 zu 31 Stimmen an. Keine Diskussionen gabs zu den übrigen Anpassungen des kantonalen Einführungsgesetzes zum ZGB (EG ZGB). Eine SVP-Minderheit kritisierte allerdings grundsätzlich, dass das Gesetz das Vormundschaftswesen von den Gemeinden wegnehme.