Fukushima-Betreiber zahlt nach Suizid Entschädigung

Der Betreiber des havarierten Atomkraftwerks im japanischen Fukushima zahlt nach dem Suizid einer Anwohnerin mit Depressionen eine Entschädigung. Tokyo Electric Power kündigte am Freitag an, ein entsprechendes Gerichtsurteil nicht anfechten zu wollen.

Vollmond über einer Lagune in der Präfektur Fukushima (Archiv) (Bild: sda)

Der Betreiber des havarierten Atomkraftwerks im japanischen Fukushima zahlt nach dem Suizid einer Anwohnerin mit Depressionen eine Entschädigung. Tokyo Electric Power kündigte am Freitag an, ein entsprechendes Gerichtsurteil nicht anfechten zu wollen.

Die Hinterbliebenen der Frau, die sich nach der Atomkatastrophe vor drei Jahren selbst getötet hatte, sollen umgerechnet 434’000 Franken erhalten. Das Urteil könnte einen Präzedenzfall für weitere Entschädigungsklagen schaffen.

Ein Bezirksgericht machte Tepco in der vergangenen Woche überraschend für den Suizid verantwortlich und verurteilte das Unternehmen zu der Entschädigungszahlung. Die 58-Jährige hatte nach dem Atomunglück im März 2011 ihr Haus in der Nähe von Fukushima verlassen müssen und war an Depressionen erkrankt. Vier Monate später beging sie Suizid.

Nach der Atom-Katastrophe mussten mehr als 150’000 Menschen ihre Heimat verlassen. Rund ein Drittel von ihnen lebt immer noch in Übergangs-Unterkünften.

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